Der Gemeinderat der Gemeinde Angelbachtal hat die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes gem. den Vorschriften des § 8 Abs. 7 Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Angelbachtal hat dazu am 31.03.2025 in öffentlicher Sitzung die Freigabe des Entwurfs zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gem. § 47 d Abs. 6 Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen. Das Plangebiet umfasst die umbauten Bereiche entlang der Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen B39/B292, die Landesstraße L551 und die Kreisstraße K4177 in Angelbachtal.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit vom 26.05.2025 bis einschließlich 29.06.2025 (Auslegungsfrist) bei der Gemeindeverwaltung Angelbachtal, Bauamt, Zimmer 15, Schlossstraße 1, 74918 Angelbachtal zu den üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ferner kann der Entwurf des Lärmaktionsplanes über die Homepage der Gemeinde Angelbachtal (www.angelbachtal.de) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Angelbachtal, Bauamt, Schlossstraße 1, 74918 Angelbachtal eingereicht bzw. abgegeben werden.
Aufgrund der Öffentlichkeit des Verfahrens wird über die eingegangenen Stellungnahmen durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen, bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
Angelbachtal, 23.05.2025
Frank Werner
Bürgermeister