Am 13.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Glatten in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 13.05.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan „Vorderer Esch“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein dörfliches Wohngebiet schaffen. Der nachstehende Abgrenzungsplan vom 13.05.2025 ist für die detaillierte Abgrenzung maßgebend.
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheit von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. Grund- und Oberflächenwasser), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 13.05.2025. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhaben bedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 13.05.2025.
- Geruchs-Immissionsprognose mit Aussagen zu bestehender und zu erwartender Geruchsbelastungen vom 13.06.2024
- Die weiteren vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Raumordnung und Bauleitplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Ausgleichsmaßnahmen, Landwirtschaft, Erschließung und Versorgung, Geologie, Bodenschutz und Wassermanagement, kulturelle und archäologische Aspekte.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Geruchs-Immissionsprognose)
vom 02.06.2025 bis 04.07.2025 (Auslegungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Glatten veröffentlicht unter www.glatten.de/wirtschaft-bauen/bauen/bebauungsplaene. Die Unterlagen können auch im Rathaus Glatten, Lombacher Straße 27, 72293 Glatten während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail-Adresse: gvv-stockburger@online.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt, Hauptstraße 18, 72280 Dornstetten während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Glatten, den 30. Mai 2025
gez. Tore-Derek Pfeifer
Bürgermeister