Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Haßmersheim-Hüffenhardt
Teiländerung der 1. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplans „Kantstraße-Erweiterung“
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Haßmersheim-Hüffenhardt hat in öffentlicher Sitzung am 28.4.2025 die Aufstellung der Teiländerung der 1. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplans „Kantstraße-Erweiterung“ in Hüffenhardt beschlossen, dem Vorentwurf mit Datum vom 19.12.2024 zugestimmt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und § 4 BauGB freigegeben.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird vom 2.6.2025 bis 2.7.2025
in den Rathäusern der Gemeinden Haßmersheim und Hüffenhardt zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Haßmersheim (https://www.hassmersheim.de/gemeinde-service/oeffentliche-bekannt-machungen) und der Homepage der Gemeinde Hüffenhardt (https://www.hueffenhardt.de/de/leben-woh-nen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) eingestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauplätzen in der Gemeinde Hüffenhardt ist die Bereitstellung von Wohnbauland für den örtlichen Bedarf dringend erforderlich. Hierzu soll am westlichen Ortsrand, anknüpfend an die bestehende Wohnbebauung, ein kleines Baugebiet realisiert werden. Die Gemeinde Hüffenhardt stellt hierzu den Bebauungsplan „Kantstraße-Erweiterung“ auf.
Das Ziel der Planung ist die Deckung des örtlichen Eigenbedarfs nach Wohnbauland. Darüber hinaus ist es Ziel, das Plangebiet mit seiner Neubebauung in arrondierender Form am Ortsrand gut in den Landschaftsraum zu integrieren und die kuppenartige Lage durch Bepflanzung und Begrünung ausreichend zu berücksichtigen. Hierbei sollen durch das Angebot von Wohnungen, neben klassischen Einfamilien- und Doppelhäusern, weitere Zielgruppen angesprochen und dadurch die Attraktivität von Hüffenhardt gesteigert werden.
Da das Plangebiet im Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche dargestellt ist, muss dieser parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert werden, um die planungsrechtliche Voraussetzung zu schaffen.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Haßmersheim, 28.5.2025
Christian Ernst
Vorsitzender Gemeinsamer Ausschuss
Bürgermeister