Gemeindeverwaltung Hüffenhardt
74928 Hüffenhardt
Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Haßmersheim-Hüffenhardt Teiländerung der 1. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplans „Solarpark Bäumlespfad“...

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Haßmersheim-Hüffenhardt
Teiländerung der 1. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplans „Solarpark Bäumlespfad“
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Haßmersheim-Hüffenhardt hat in öffentlicher Sitzung am 28.4.2025 die Aufstellung der Teiländerung der 1. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplans „Solarpark Bäumlespfad“ in Haßmersheim beschlossen, dem Vorentwurf mit Datum vom 11.2.2025 zugestimmt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und § 4 BauGB freigegeben.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird vom 2.6.2025 bis 2.7.2025 in den Rathäusern der Gemeinden Haßmersheim und Hüffenhardt zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Haßmersheim (https://www.hassmersheim.de/gemeinde-service/oeffentliche-bekannt-machungen) und der Homepage der Gemeinde Hüffenhardt (https://www.hueffenhardt.de/de/leben-woh-nen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) eingestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Haßmersheim unterstützt die geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Altdeponie in Haßmersheim. Hierzu stellt die Gemeinde Haßmersheim den Bebauungsplan „Solarpark Bäumlespfad“ auf.
Im Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Haßmersheim-Hüffenhardt ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Planung folgt somit nicht dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB. Der Flächennutzungsplan wird daher im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Zur Realisierung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ erforderlich.
Mit der Realisierung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage werden die Ziele der übergeordneten Planungen (Landesentwicklungsplan, Regionalplan) erfüllt. Die geplante Anlage dient der regionalen, dezentralen Gewinnung von elektrischer Energie.
Das Vorhaben trägt dazu bei, die durch Bundes- und Landesregierung vorgegebenen Ziele einer deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
Nach § 1a Abs. 5 BauGB und durch das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ist der Klimaschutz bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg sieht u.a. Vorgaben für die Reduzierung von Treibhausgasen vor. Der vorliegende Bebauungsplan beinhaltet die Festsetzung eines Sondergebiets für Photovoltaikanlagen. Damit wird das Ziel der Steigerung der erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) als Erfordernis des Klimaschutzes direkt berücksichtigt.
Das Vorhaben an sich ist als eine Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels zu bewerten. Die Vorgaben und Ziele zum Klimaschutz sind berücksichtigt.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Haßmersheim, 28.5.2025
Christian Ernst
Vorsitzender Gemeinsamer Ausschuss
Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Hüffenhardt
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025

Orte

Hüffenhardt

Kategorien

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