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Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Schöntal Ortsteil Berlichingen 6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan...

Gemeinde Schöntal
Ortsteil Berlichingen
6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage Berlichingen“ in Schöntal-Berlichingen
– Offenlegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöntal hat in öffentlicher Sitzung am 22.5.2025 den Entwurf der 6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage Berlichingen“ mit Datum vom 22.5.2025 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, öffentlich auszulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der unten stehende Abgrenzungsplan maßgeblich.
Die Flächengröße beträgt nach Verkleinerung des Plangebiets ca. 19 ha.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung
Planziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist, den Geltungsbereich des Bebauungsplans als Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Erzeugung elektrischer Energie“ auszuweisen.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Schöntal ist der Vorhabensbereich nicht überplant. Daher ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage Berlichingen“ erforderlich.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 22.5.2025
- Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile, Prognose über die Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung, Auswirkungen auf Schutzgebiete und auf Umweltbelange „Mensch, Gesundheit, Bevölkerung“, „Pflanzen, Tiere, Artenschutz“, „biologische Vielfalt“, „Boden“, „Fläche“, „Wasser“, „Klima und Luft“, „Landschaftsbild und Erholung“, „Kultur- und sonstige Sachgüter“.
- Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen.
- Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich, rechnerischer Nachweis der Kompensation.
- Bestandsplan zum Umweltbericht vom 22.5.2025
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplan vom 5.5.2025
- Relevanzprüfung
- Methodik und Ergebnisse der Bestandserfassung
- Betroffenheit und Konfliktermittlung (Vögel, Amphibien)
- Zusammenfassung Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Im Rahmen der Beteiligungsschritte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit Umweltinformationen zu folgenden Themen eingegangen (wesentliche Inhalte werden zusammengefasst):
 Stellungnahme des Landratsamts Hohenlohekreis vom 10.1.2025:
- Ergänzende Aussagen zu den Darstellungen des Landschaftsplans
- genauere Betrachtung des Biotopverbunds im Umweltbericht
- Präzisierung der Darstellung landwirtschaftlicher Belange
Alle vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle zur 6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage Berlichingen“ aufgelistet und damit Bestandteil der ausgelegten Unterlagen.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf 6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage Berlichingen“ mit Planzeichnung, Begründung und Abwägung über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen in der Fassung vom 22.5.2025 werden vom 10.6.2025 bis 14.7.2025 (jeweils einschließlich) auf der Homepage der Gemeinde Schöntal (www.schoental.de/de/lebenwohnen/bauleitplaene) eingestellt.
Die Planunterlagen liegen im Zeitraum der Beteiligung zudem im Foyer des Rathauses der Gemeinde Schöntal zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
In dieser Zeit können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Schöntal, Klosterhof 1, 74214 Schöntal, oder an folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden: info@schoental.de.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanung unberücksichtigt bleiben.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.
Schöntal, 2.6.2025
gez. Joachim Scholz, Bürgermeister

Erscheinung
Schöntal aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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