Gemeinde Schöntal
Ortsteil Berlichingen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage Berlichingen“ in Schöntal-Berlichingen
– Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
– Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöntal hat in öffentlicher Sitzung am 22.5.2025 die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen PV-Anlage Berlichingen“ sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Datum vom 22.5.2025 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, öffentlich auszulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend ist der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-PV-Anlage Berlichingen“, bestehend aus Abgrenzungsplan vom 22.5.2025, zeichnerischer Teil, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan jeweils vom 22.5.2025 sowie die dazugehörigen Gutachten.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Berlichingen: Flurstück-Nr. 3562 (teilweise), 3565 (teilweise), 3566 – 3575, 3575/1, 3576, 3548 (teilweise), 3549 (teilweise), 3551 (teilweise), 3552 (teilweise). Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 22.5.2025. Die Flächengröße beträgt nach Verkleinerung des Plangebiets ca. 19 ha.
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebiets Photovoltaikanlage gemäß § 11 (1) und (2) BauNVO.
Das Vorhaben ist angrenzend an die Hofstelle „Ziegelhütte“ geplant. Ein Teilbereich der Anlage, der direkt an die Hofstelle angrenzt, soll weiterhin als Hühnerfreilauf genutzt werden.
Die bisherige landwirtschaftliche Ackerfläche ist nicht länger vorgesehen, zukünftig sollen nach Aufstellung der Solarmodule die Flächen als extensives Grünland genutzt werden.
Der Bebauungsplan soll eine eindeutige rechtliche Grundlage schaffen, um die Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Die Ziele des Bebauungsplans liegen in der Schaffung von Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und der Umsetzung der Ziele zum Ausbau regenerativer Energien in der Region Heilbronn-Franken. Damit leistet der Bebauungsplan einen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien in Zeiten des Klimawandels und steigender Energiepreise.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gingen zahlreiche Anregungen und Hinweise von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein, die vom Gemeinderat der Gemeinde Schöntal abgewägt und in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf eingearbeitet wurden.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Schöntal ist der Vorhabensbereich nicht überplant. Daher ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für den Bebauungsplan „Freiflächen PV-Anlage Berlichingen“ erforderlich. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wurde ebenfalls in der Sitzung vom 22.5.2025 gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung erforderlich, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist als gesonderter Teil der Begründung Bestandteil des Bebauungsplans und liegt den Unterlagen bei.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 22.5.2025
– Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile, Prognose über die Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung, Auswirkungen auf Schutzgebiete und auf Umweltbelange „Mensch, Gesundheit, Bevölkerung“, „Pflanzen, Tiere, Artenschutz“, „biologische Vielfalt“, „Boden“, „Fläche“, „Wasser“, „Klima und Luft“, „Landschaftsbild und Erholung“, „Kultur- und sonstige Sachgüter“.
– Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen.
– Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich, rechnerischer Nachweis der Kompensation.
– Bestandsplan zum Umweltbericht vom 22.5.2025
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplan vom 5.5.2025
– Relevanzprüfung
– Methodik und Ergebnisse der Bestandserfassung
– Betroffenheit und Konfliktermittlung (Vögel, Amphibien)
– Zusammenfassung Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Beurteilung von Blendwirkungen vom 24.4.2025
– Untersuchung und Beurteilung einer möglichen Blendwirkung der geplanten Photovoltaikanlage auf umliegende Orte und Verkehrsanlagen.
Im Rahmen der Beteiligungsschritte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit Umweltinformationen zu folgenden Themen eingegangen (wesentliche Inhalte werden zusammengefasst):
Stellungnahme des Landratsamtes Hohenlohekreis vom 10.1.2025
– Immissionsschutz: Ergänzung von Aussagen zu Blendwirkungen bzgl. Kreisstraße K 2321
– Wasserwirtschaft: Festsetzung eines 5 m breiten Gewässerrandstreifens als Hochstaudenflur, Beschränkung der Hühnerhaltung auf einen Teilbereich mit Abstand zum Gewässer, Hinweis zu Starkregen, Hinweis zu Grundwasserschutz
– Bodenschutz: Ergänzung des Hinweises zum Bodenschutz
– Baurecht: Festsetzung wasserdurchlässiger Beläge für Zufahrten
– Landwirtschaft: Verkleinerung des Plangebiets im Bereich der hochwertigsten Böden
– Abfallrecht: Hinweis Abfallrecht und Erdaushub/Bodenschutz
– Naturschutz: Konkretisierung der Aussagen zum Biotopverbund, Verkleinerung des Plangebiets am Waldrand, Festsetzung des Gewässerrandstreifens als private Grünfläche, Freilassen von Grünstreifen entlang des Nord-Süd-verlaufenden Wegs mit jeweils 2 m Breite
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) vom 6.12.2024
– Geotechnischer Hinweis
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) vom 17.12.2024
– Umwelt, Naturschutz: Bodenabstand der Einzäunung von mindestens 15 cm oder Gitterweite von 15 cm
Stellungnahme des LNV Arbeitskreis Hohenlohekreis vom 13.1.2025
– Festsetzung eines 5 m breiten Gewässerrandstreifens als Hochstaudenflur
– Pflanzbindung für die Gehölze entlang des Gewässers
– Grünstreifen von beidseits 2 m entlang des Nord-Süd-verlaufenden Wegs
– Verringerung des Geltungsbereichs um den Waldabstand im Süden
– Reduzierung der max. Höhe baulicher Anlagen von 5,0 auf 4,5 m
– Ergänzung einer Bodenkarte und Aussagen zum Fachplan Gewässerlandschaften im Umweltbericht
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
– Anpassung der Formulierung zur Bodengüte im Umweltbericht
– Reduzierung der max. Höhe baulicher Anlagen von 5,0 auf 4,5 m
– Grünstreifen von beidseits 2 m entlang des Nord-Süd-verlaufenden Wegs
– Pflanzung einer Feldhecke entlang der Kreisstraße, die als Leitstruktur für Wildwechsel, aber auch als Sichtschutz dient
Alle vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage Berlichingen“ aufgelistet und damit Bestandteil der ausgelegten Unterlagen.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, der Begründung mit Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Abwägung über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen in der Fassung vom 22.5.2025, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung mit Stand 5.5.2025 und Beurteilung der Blendwirkung mit Stand vom 24.4.2025 werden vom 10.6. bis 14.7.2025 (jeweils einschließlich)
auf der Homepage der Gemeinde Schöntal (www.schoental.de/de/lebenwohnen/bauleitplaene) eingestellt.
Die Planunterlagen liegen im Zeitraum der Beteiligung zudem im Foyer des Rathauses der Gemeinde Schöntal zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
In dieser Zeit können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Schöntal, Klosterhof 1, 74214 Schöntal, oder an folgende E-Mail-Adresse abgegeben werden: info@schoental.de.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanung unberücksichtigt bleiben.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.
Schöntal, 2.6.2025
gez. Joachim Scholz, Bürgermeister