Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Zwischen Nördlicher Waldstraße und Schwetzinger Straße“ im Verfahren nach § 13a BauGB;
Hier:
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Waghäusel hat am 26.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Zwischen Nördlicher Waldstraße und Schwetzinger Straße“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet liegt nordwestlich im Siedlungsgebiet der Stadt Waghäusel-Kirrlach. Begrenzt wird der Geltungsbereich durch die Nördliche Waldstraße und die Schwetzinger Straße. Der Geltungsbereich umfasst die Kolping- und die Lessingstraße. Südlich und westlich des Plangebietes befinden sich überwiegend Wohnbebauung. Nördlich und westlich sind Industrie- und Dienstleistungsbetriebe vorzufinden.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches umfasst die Flurstücke Nr. 4033, 4357, 4358, 4358/1, 4359, 4360, 4361, 4362, 4363, 4364, 4365, 4366, 4367, 4368, 4369, 4370, 4371, 4372, 4372/1, 4373, 4374, 4375, 4376, 4377, 4378, 4379, 4380, 4381, 4382, 4383, 4384, 4385, 4386, 4387, 4387/1, 4389, 4395, 4396, 4396/1, 4397, 4398, 4399, 4400, 4401, 4402, 4403, 4404, 4405, 4406, 4407, 4408, 4409, 4410, 4411, 4411/1, 4412, 4413, 4414, 4415, 4416, 4417, 4418, 4419, 4420, 4421, 4422, 4423, 4424, 4425, 4426, 4427, 4428, 4428/1 in der Gemarkung Kirrlach mit einer Fläche von ca. 6,0 ha.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Zwischen Nördlicher Waldstraße und Schwetzinger Straße“ ist der Wunsch der Stadt Waghäusel, im Geltungsbereich eine Bebauung in zweiter Reihe zu ermöglichen. So soll, in Hinsicht auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden, die Schaffung von zusätzlich benötigtem Wohnraum auf bereits bebauten Flächen ermöglicht werden, ohne hierzu neue Flächen zu versiegeln. Weiterhin sollen ein bestehender Spielplatz verkleinert und teilweise der Wohnnutzung zugeführt sowie die zulässigen Dachformen im Geltungsbereich erweitert werden.
Im Südosten des Geltungsbereiches existiert bisher ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan, welcher nicht mehr umsetzbar ist. Dieser wird aufgehoben. Stattdessen existieren neue Planungen für diesen Bereich, so sollen hier aktuell Hausgruppen errichtet werden. Um dies zu ermöglichen, sollen mit dem vorliegenden Plan entsprechende Festsetzungen aufgenommen werden.
Mit dem Bebauungsplan werden neben den oben beschriebenen Änderungen auch die Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne im Geltungsbereich auf ihre Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung sowie den Bestand hin überprüft und redaktionell vereinheitlicht.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung nach § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich sein. Mit dem Bebauungsplan soll zum einen ein planungsrechtlicher Rahmen gesetzt werden. Zum anderen soll eine geordnete, städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden, die der städtebaulichen Gesamtkonzeption der Stadt entspricht und den Anforderungen an die örtlichen Gegebenheiten genügt.
Im vorliegenden Fall ergibt sich das Planungserfordernis aus dem Wunsch nach einer geregelten Nachverdichtungsmöglichkeit und der Überprüfung und Vereinheitlichung bestehender Festsetzungen.
Auf Basis des Einfügungsgrundsatzes des § 34 BauGB kann die mit dem Bebauungsplan beabsichtigte bauliche Entwicklung – auch unter Anwendung der in § 34 Abs. 3a BauGB enthaltenen Abweichungsbefugnis vom Erfordernis des Einfügens im Einzelfall – nicht erreicht werden.
Der Bebauungsplan kann als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) aufgestellt werden.
2. Billigung des Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Waghäusel hat am 26.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Zwischen Nördlicher Waldstraße und Schwetzinger Straße“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht dem unter Punkt „a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB“ genannten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften wird in der Zeit von
Dienstag, 10.06.2025 bis einschließlich Freitag, 18.07.2025
auf der Homepage der Stadt Waghäusel www.waghaeusel.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene sowie über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de) abrufbar sein.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Stadt Waghäusel (Foyer / 2. Obergeschoss / Altbau) zu den üblichen Öffnungszeiten einzusehen.
Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Mittwoch von 14.30 bis 18.00 Uhr.
Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Zwischen Nördlicher Waldstraße und Schwetzinger Straße“ umfasst:
• Satzungen
• Zeichnerischer Teil
• Textteil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen
• Begründung
• Jeweils in der Fassung vom 01.04.2025
• Anlagen
Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB sowie von der Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Stadt Waghäusel elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, abgegeben werden.
Kontaktdaten lauten:
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Waghäusel, 06.06.2025
gez. Thomas Deuschle
Oberbürgermeister