Der Gemeinderat der Stadt Dornstetten hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 09.05.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan vom 07.05.2025 maßgebend.
Mit dem Bebauungsplan „Heizzentrale“, Dornstetten sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Heizzentrale mit zugeordneten Anlagen für die Erzeugung von solarthermischer Energie oder von elektrischer Energie aus entsprechenden Modulen geschaffen werden. Mit dem Vorhaben und dem Aufbau eines lokalen Netzes zur Wärmeversorgung möchte die Stadt Dornstetten einen Beitrag zur ökologischen und nachhaltigen Wärmegewinnung leisten. Dies ist auch eine Maßnahme zum örtlichen Klimaschutz.
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, Geräuschimmissionsprognose, Blendgutachten)
vom 10.06.2025 bis 11.07.2025(Auslegungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Stadt Dornstetten veröffentlicht unter www.dornstetten.de/buergernachrichten/. Die Unterlagen können auch im Rathaus Dornstetten, Marktplatz 1 + 2, 1. Obergeschoss in 72280 Dornstetten während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während dieser Frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dornstetten, den 06. Juni 2025
gez. Bernhard Haas
Bürgermeister