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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Heizzentrale“, Dornstetten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB Der Gemeinderat der Stadt Dornstetten hat...

Bebauungsplan „Heizzentrale“, Dornstetten

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Dornstetten hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 09.05.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan vom 07.05.2025 maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem Bebauungsplan „Heizzentrale“, Dornstetten sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Heizzentrale mit zugeordneten Anlagen für die Erzeugung von solarthermischer Energie oder von elektrischer Energie aus entsprechenden Modulen geschaffen werden. Mit dem Vorhaben und dem Aufbau eines lokalen Netzes zur Wärmeversorgung möchte die Stadt Dornstetten einen Beitrag zur ökologischen und nachhaltigen Wärmegewinnung leisten. Dies ist auch eine Maßnahme zum örtlichen Klimaschutz.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. Grund- und Oberflächenwasser), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 09.05.2025.
    Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 09.05.2025.
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 30 Abs. 3 BNatSchG für Eingriffe in das geschützte Biotop „Straßenhecken an der B28 N Dornstetten“ mit Aussagen zum Eingriff und zum Ausgleich vom 09.05.2025.
  • Geräuschimmissionsprognose mit Aussagen über zukünftig in der Nachbarschaft des neuen Biomasse-Heizkraftwerks zu erwartenden Schallimmissionen vom 05.12.2024.
  • Blendgutachten mit Beurteilung der Blendwirkung durch eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf die nächstgelegene Wohnbebauung und auf die Verkehrsteilnehmer auf der B 28 vom 20.03.2025.
  • Die weiteren vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Raumordnung und Bauleitplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Ausgleichsmaßnahmen, Landwirtschaft, Erschließung und Versorgung, Telekommunikation, Lärmimmissionen und Blendwirkungen, Geologie, Bodenschutz und Wassermanagement, Kulturelle und archäologische Aspekte.
  • Planexterner Ausgleich: Der Eingriff kann nicht vollständig innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ausgeglichen werden. Als zusätzlicher planexterner Ausgleich wird die durchzuführende Ersatzpflanzung auf einer Teilfläche des gemeindeeigenen Flurstücks Nr. 420/3, Gemarkung Hallwangen, nördlich der Einmündung der K4738 (Aacher Straße) in die L404 (Stuttgarter Straße) für die betroffene besonders geschützte Feldhecke herangezogen. Das verbleibende Defizit wird durch bereits umgesetzte Ökokonto-Maßnahmen der Stadt Dornstetten (Entsiegelung von Waldwegen im Bereich Hohenfirstensträßchen und Mönchteichsträßchen) kompensiert.

Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Dornstetten und Auslegung im Rathaus

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, Geräuschimmissionsprognose, Blendgutachten)

vom 10.06.2025 bis 11.07.2025(Auslegungsfrist)

im Internet auf der Homepage der Stadt Dornstetten veröffentlicht unter www.dornstetten.de/buergernachrichten/. Die Unterlagen können auch im Rathaus Dornstetten, Marktplatz 1 + 2, 1. Obergeschoss in 72280 Dornstetten während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während dieser Frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Dornstetten, den 06. Juni 2025

gez. Bernhard Haas

Bürgermeister

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Amtsblatt Stadt Dornstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
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