Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Eislingen-Ottenbach-Salach hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan 2005 punktuell zu ändern.
Das Plangebiet liegt im Südosten der Gemeinde Salach (Bereich Schachenmayr-Areal).
Das Plangebiet wird im Norden durch die Bahnlinie Stuttgart - Ulm, im Osten durch die Süßener Straße sowie durch den Weg mit der Flurstücknummer 341/3, im Süden durch die Fils und im Westen durch die Bebauung entlang der Frauenstraße sowie durch die Unterführung der Bahnlinie (Dole) begrenzt.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 7,5 Hektar umfasst die Flurstücke Flst.-Nr. 350, 350/1, 358/2, 359, 359/5, 359/6, 359/7, 359/8, 341/3 und 337 (Süßener Straße) in Teilen.
Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:
Die Nutzung des Geländes der ehemaligen Kammgarnspinnerei Schachenmayr in Salach hat seit der Umstrukturierung des Unternehmens in den 1980er Jahren stetig nachgelassen. Das Areal umfasst unter anderem mehrere denkmalgeschützte Fabrikgebäude. Nach verschiedenen Zwischennutzungen liegt die Fläche seit mehreren Jahren teilweise brach.
Aufgrund der aktiven Bemühungen der Gemeinde Salach, auf ihrer Gemarkung Innenentwicklung zu betreiben, soll das Schachenmayr-Areal als Konversionsfläche entwickelt werden und ein Quartier mit hoher Nutzungsmischung entstehen.
Mit der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans (Umwandlung bestehender Gewerbebauflächen in geplante Mischbauflächen und geplante Grünflächen) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2005 sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden
vom 16.06.2025 bis einschließlich zum 21.07.2025 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Salach unter www.salach.de/Bebauungsplaene und unter www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauverwaltung@salach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der üblichen Öffnungszeiten).
Um das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitteilen oder Rückfragen stellen zu können, ist die Angabe der Kontaktdaten der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, ist dies während der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Salach möglich. In diesem Fall wird um vorherige Terminvereinbarung unter 07162/4008-51 oder bauverwaltung@salach.de gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist in den Rathäusern der Verbandsgemeinde, Gemeinde Salach, Rathausplatz 1, 73084 Salach (3. Obergeschoss, im Flur der Bauverwaltung), Gemeinde Ottenbach, Hauptstraße 4, 73113 Ottenbach (Foyer im Erdgeschoss des Rathauses), Stadt Eislingen/Fils, Schlossplatz 1, 73054 Eislingen/Fils (2. Obergeschoss, gegenüber Zimmer 2.20), zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Eislingen/Fils, den 12.06.2025
gez. Klaus Heininger
Oberbürgermeister (Verbandsvorsitzender)