Stadt Neudenau Stadtteil Herbolzheim
Bebauungsplan „Feuerwehrstandort Herbolzheim“
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Neudenau hat in öffentlicher Sitzung am 29.4.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehrstandort Herbolzheim“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Stadtteil Herbolzheim mit Datum vom 17.4.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 3.6.2025 wurde die Ergänzung bzw. die Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Plandatum vom 22.5.2025 gebilligt und nochmals die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebiets und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
Im Stadtteil Herbolzheim soll eine Gemeinbedarfsfläche für den geplanten Feuerwehrstandort ausgewiesen werden. Der Standort angrenzend an die L 1096 bzw. „Untergriesheimer Straße“ ist dabei verkehrlich sehr gut angebunden und daher für den Zweck als Standort für die Feuerwehr geeignet. Ein neuer Feuerwehrstandort ist erforderlich, da der aktuelle Standort für die Unterbringung der Feuerwehrgeräte nicht mehr ausreicht.
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrstandortes zu schaffen und somit die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr erhalten zu können.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 16.6.2025 bis 18.7.2025 (jeweils einschließlich)
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht:
www.neudenau.de/de/rathaus-gemeinderat/bauleitplanverfahren/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zum Bebauungsplan „Feuerwehrstandort Herbolzheim“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
Art der Informationen/Urheber | Inhalt | Schutzgut |
Umweltbericht vom 17.4.2025 Ingenieurbüro für Umweltplanung – Wagner + Simon Ingenieure GmbH |
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Fachbeitrag Artenschutz vom 17.4.2025 Ingenieurbüro für Umweltplanung – Wagner + Simon Ingenieure GmbH |
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Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung vom 6.2.2025 Ingenieurbüro für Umweltplanung – Wagner + Simon Ingenieure GmbH |
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Schallimmissionsprognose nach TA Lärm vom 14.4.2025 Ingenieurbüro Dr. Schäcke + Bayer GmbH | - Angaben zur Beurteilungsgrundlage, zur rechnerischen Ermittlung der Schallimmissionen in der Nachbarschaft, zum Rechenmodell und zu den Berechnungsergebnissen bzw. den Beurteilungspegeln | - Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Ingenieurgeologisches Gutachten vom 18.12.2024 Töniges GmbH – Beratende Geologen und Ingenieure | - Angaben zur geologischen Situation, zur Baugrundbeschreibung, zur hydrogeologischen Situation, zur Baugrundbeurteilung und umwelttechnische Bewertung des Aushubmaterials |
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Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung von Baugrundflächen vom 12.12.2024 Uxo Pro Consult GmbH | - Angaben zur Auswertung, zur Auswertungsgrundlage, zur methodischen Vorgehensweise und zu den Ergebnissen | - Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Fachtechnischer Beitrag – Wasserhaushaltsbilanz Erläuterungsbericht vom 17.4.2025 IFK Ingenieure – Partnerschaftsgesellschaft mbB | - Angaben zum Plangebiet, zur Entwässerungskonzeption und zur Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz |
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Stellungnahme Landratsamt Heilbronn vom 22.11.2024 | - Hinweise zum Natur- und Artenschutz, zu den Schutzgebieten, zum Fachbeitrag Artenschutz, zum Umweltbericht, zum Ausgleich, zum Bodenschutz, zum Vogelschlag, zum Grundwasser, Altlasten und zum Bodenschutz, zu oberirdischen Gewässern, zum Hochwasser, zum Starkregen, zum Abwasser, zum Wasserhaushaltsgesetz, zu Straße und Verkehr und zum Immissionsschutz |
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Stellungnahme Regionalverband Heilbronn-Franken vom 14.11.2024 | - Hinweise zum Vorbehaltsgebiet für Erholung |
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Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart – Wirtschaft und Infrastruktur vom 15.11.2024 | - Hinweise zum Vorbehaltsgebiet für Erholung, zum Hochwasserschutz und zum Klimawandel |
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Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 15.11.2024 | - Hinweise zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen, zur angewandten Geologie und zum Bergbau | - Boden |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt zum Inhalt des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an zentrale@neudenau.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift)
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Stadt (Hauptstraße 27, 74861 Neudenau),
oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Bauamt des Rathauses Neudenau (1.OG – Raum 1.06) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Neudenau, 10.6.2025
Jochen Hoffer
Bürgermeister