Flurbereinigung Ravenstein-Merchingen (Multiweg Kessachtal 2)
Neckar-Odenwald-Kreis
Az.: 2.26 - 4757/ B 09.03
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG
vom 11.6.2025
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis – Untere Flurbereinigungsbehörde – gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Ravenstein-Merchingen (Multiweg Kessachtal 2) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.
Auslegung
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten von 30.6.2025 bis 15.7.2025 im Rathaus der Stadt Ravenstein, Lindenstraße 4, 74747 Ravenstein-Merchingen während der allgemeinen Dienstzeit aus.
Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4757) eingesehen werden.
Erläuterung
Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung – auf Wunsch an Ort und Stelle – wird ein Beauftragter des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis – Untere Flurbereinigungsbehörde – am 3.7.2025 von 14.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus in Ravenstein, Lindenstraße 4, 74747 Ravenstein-Merchingen anwesend sein.
Nur in dieser Zeit können die Verzeichnisse mit personenbezogenen Daten eingesehen werden.
Anhörungstermin
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) – FlurbG – findet statt am Mittwoch, 16.7.2025 um 10.00 Uhr
im Rathaus von Ravenstein, Lindenstraße 4 in 74747 Ravenstein-Merchingen.