Regelverfahren
Der Gemeinderat Glatten hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sportgelände Glatten“, Glatten-Böffingen beschlossen (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1).
Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan soll die bestehende Sportanlage sichern und Erweiterungsmöglichkeiten bieten. Es sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Freilufthalle geschaffen werden.
Der nachstehende Abgrenzungsplan vom 13.05.2025 ist für die detaillierte Abgrenzung maßgebend.
Glatten, den 13. Juni 2025
gez. Tore-Derek Pfeifer
Bürgermeister