Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Reiten“, in Krautheim im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB und dem Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des BP „Sondergebiet Reiten“
Der Gemeinderat der Stadt Krautheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.1.2025 aufgrund von § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, auf dem Flurstück 413/39 einen Bebauungsplan gem. § 13a BauGB mit einer Fläche von etwa 911m² aufzustellen. Für den Planbereich ist das Plankonzept der Klärle – Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH vom 5.6.2025 maßgebend. (siehe Planausschnitt)
Bei dem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Bürger und der Erörterung der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Ebenso wird von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB und eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sind in dem Verfahren nach § 13a BauGB nicht vorgesehen.
In der öffentlichen Sitzung am 5.6.2025 wurde zudem der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Reiten“ gebilligt und beschlossen und die Durchführung der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck
Anlass für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Reiten“ ist ein geplantes Bauvorhaben zur Erweiterung des Dachgeschosses durch Dachgauben in der Klepsauer Straße 4/1 auf dem Flurstück 413/39 in Krautheim. Die im Urplan getroffenen Festsetzungen würden dem geplanten Vorhaben entgegenstehen, weshalb eine Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich notwendig wird.
Über einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§13a BauGB) sollen die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden.
Der Planbereich ist in folgendem, verkleinert abgedruckten, Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Reiten“ mit zeichnerischem und textlichem Teil und Begründung werden
vom 16. Juni bis einschließlich 18. Juli 2025
bei der Stadtverwaltung Krautheim (Burgweg 5, 74238 Krautheim) während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Innerhalb des Zeitraums besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.
Darüber hinaus wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Homepage der Stadt Krautheim unter www.krautheim.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ sowie auf der Homepage der Klärle GmbH unter www.klaerle.de unter Behördenbeteiligung während der vorgenannten Auslegungsfrist bereitgestellt.
Für den Fristlauf sind die in die Frist fallenden allgemein arbeitsfreien Tage (d. h. auch Feiertage) unschädlich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Krautheim (Burgweg 5, 74238 Krautheim) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der
Art der Einwände oder der betroffenen Personen, ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.
Krautheim, 10. Juni 2025
Andreas Insam
Bürgermeister