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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über die Ermittlung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 für den Landkreis Emmendingen Der Gutachterausschuss...

Öffentliche Bekanntmachung

über die Ermittlung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 für den Landkreis Emmendingen

Der Gutachterausschuss im Landkreis Emmendingen hat gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in insgesamt drei Sitzungen die Bodenrichtwerte nach den Preisverhältnissen zum Stichtag 01.01.2025 für den Landkreis Emmendingen beschlossen.

Am 15. Mai 2025 wurden die Bodenrichtwerte für den Bereich West mit den Gemeinden Rheinhausen, Weisweil, Wyhl am Kaiserstuhl, Sasbach am Kaiserstuhl, Endingen am Kaiserstuhl, Forchheim am Kaiserstuhl, Kenzingen, Herbolzheim, Riegel am Kaiserstuhl und Bahlingen am Kaiserstuhl beschlossen.

Am 22. Mai 2025 wurden die Bodenrichtwerte für den Bereich Mitte mit den Gemeinden Freiamt, Malterdingen, Emmendingen, Teningen, Sexau, Reute, Vörstetten und Denzlingen beschlossen.

Am 27. Mai 2025 wurden die Bodenrichtwerte für den Bereich Ost mit den Gemeinden Elzach, Biederbach, Winden im Elztal, Gutach im Breisgau, Simonswald, und Waldkirch beschlossen.

Der Bodenrichtwert gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 16 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Die Bodenrichtwerte 2025 werden für die 24 beteiligten Gemeinden im Landkreis Emmendingen in Richtwertzonen dargestellt. In jeder der räumlich begrenzten Richtwertzonen ist der Bodenrichtwert pro m² Grundstücksfläche mit Art und Maß der baulichen Grundstücksnutzung angegeben.

Die Bodenrichtwertkarten 2025 werden im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de veröffentlicht. Hier sind zusätzlich die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 31.12.2020, 01.01.2022 und 01.01.2023 einsehbar.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Biederbach
Ausgabe 26/2025
von Gemeinde Biederbach
24.06.2025
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