Teil-Änderung des Bebauungsplans „Heilbrunn-Engelfeld“, 2. Änderung, OT Söllingen, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Pfinztal hat am 25.06.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Heilbrunn-Engelfeld“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.
In öffentlicher Gemeinderatssitzung vom 24.06.2025 wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die bestehende Grünfläche im Neubaugebiet Heilbrunn-Engelfeld und wird begrenzt
im Norden durch den angrenzenden Außenbereich
im Osten durch die Römerstraße
im Süden durch die Straße im Bahnwinkel
im Westen durch angrenzende Bahnlinie
Im Detail ergibt sich der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung aus nachfolgend abgedrucktem Plan.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 08.05.2025.
Die Planunterlagen werden in der Zeit vom
07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025
auf der Homepage der Gemeinde Pfinztal (https://pfinztal.de/umwelt-bauen/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/) sowie über das zentrale Internetportal des Landes abrufbar sein.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Pfinztal (Rathaus II, Ortsbauamt, Kußmaulstraße 3, 76327 Pfinztal - Flur im Erdgeschoss) zu den üblichen Dienststunden einzusehen.
Die üblichen Dienststunden sind wie folgt: Montag bis Freitag 08.30 - 12.00 Uhr, Montag 13.30 - 18.00 Uhr und Dienstag bis Donnerstag 13.30 - 16.00 Uhr.
Der Entwurf zur Bebauungsplanänderung „Heilbrunn-Engelfeld“, 2. Änderung umfasst:
- Planungsrechtlichen Festsetzungen
- Hinweisen
- Schalltechnisches Gutachten
- Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
- Baumbestand / Wald
- Artenschutz
- Altlasten / Bodenschutz
- Gewässerschutz
- Lärmimmissionen und Lärmemissionen
- Straßenverkehr / Verkehrssicherheit
- Archäologie / Denkmalschutz
Die Stellungnahmen können in ihrem genauen Wortlaut der tabellarischen Zusammenstellung des Abwägungsmaterials entnommen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Äußerungen zu dem Entwurf elektronisch an
stadtplanung@pfinztal.de
sowie schriftlich beim Bürgermeisteramt Pfinztal, Hauptstr. 70, 76327 Pfinztal und im räumlich hiervon abgetrennten Ortsbauamt, Kußmaulstr. 3, 76327 Pfinztal vorgebracht werden. Im Ortsbauamt können Äußerungen zum Entwurf auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls in das Internet unter pfinztal.de/datenschutz/ eingestellt ist.
Pfinztal, 03.07.2025
Nicola Bodner, Bürgermeisterin