Gemeindeverwaltungsverband Seckachtal
7. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegeheim Rittersbrunnenstraße“ in Adelsheim
Offenlegung des Flächennutzungsplanentwurfs
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Seckachtal hat in öffentlicher Sitzung am 29.04.2025 die Aufstellung der 7. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Änderung für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und § 4 BauGB freigegeben.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt ist in Kontakt mit einem Investor, der die Errichtung eines Pflegeheimes an der Rittersbrunnenstraße auf dem Gelände des Wohnhauses 47, dem Flurstück Nr. 1005 plant.
Das Vorhaben wird seitens der Stadt Adelsheim unterstützt, da durch die Realisierung des Projektes der dringend benötigte altersgerechte Wohnraum und Pflegeplätze geschaffen werden. Der Seniorenbericht für den Neckar-Odenwald-Kreis (Fortschreibung Stand Juni 2018) geht von einem vorausberechneten Bedarf von 81 stationären Dauerpflegeplätzen für die Stadt Adelsheim im Jahr 2030 aus.
Die demografische Entwicklung in den letzten Jahren ist durch eine Zunahme der älteren und einen gleichzeitigen Rückgang der jüngeren Bevölkerung gekennzeichnet. Entsprechend der Bevölkerungsprognose für die Stadt Adelsheim liegt der Anteil der über 65-Jährigen nach Angabe des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg im Jahr 2030 bei rund 24 %.
Die Stadt Adelsheim stellt hierzu den Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegeheim Rittersbrunnenstraße" auf. Da dieser nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Ziel und Zweck der Planung ist es, Schaffung von Pflegeplätzen zur Deckung des bestehenden Bedarfs durch die Errichtung eines Pflegeheims.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 07.07. bis 07.08.2025
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Stadt Adelsheim und der Gemeinde Seckach veröffentlicht:
Stadt Adelsheim
www.adelsheim.de/bekanntmachungen-satzungen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html
Gemeinde Seckach
www.seckach.de/rathaus-gemeinderat/bauleitplanung/oeffentliche-bekanntmachungen
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Adelsheim und der Gemeinde Seckach eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zur 7. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
Art der Informationen/ Urheber | Inhalt | Schutzgut |
Umweltbericht von Wagner + Simon Ingenieure GmbH, 25.06.2025 |
| Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft und Klima Schutzgut Tiere und Pflanzen Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren, Schutzgut Landschaft, biologische Vielfalt Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung allgemein Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern |
Stellungnahme Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, 10.06.2025 | - Hinweise zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht, zum Klimaschutz, zum Artenschutz, zu geschützten Biotopen, zur Eingriffsregelung, zum Biotopverbund und zu Waldflächen | Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Luft und Klima, Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung allgemein |
Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg, 03.06.2025 | - Hinweise zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen, zur angewandten Geologie und zu Baugrunduntersuchungen | Schutzgut Boden Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung allgemein |
Stellungnahme Bürger/in 1 | - Hinweis zur Sonneneinstrahlung und zum Schattenwurf in Bezug auf eine bestehende Photovoltaikanlage | Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung allgemein |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplans abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an info@adelsheim.de oder an info@seckach.de (mit der Bitte um Angabe derv ollständigenn Anschrift)
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Stadtverwaltung Adelsheim (Marktstraße 7, 74740 Adelsheim) oder an das Bürgermeisteramtt Seckach (Bahnhofstraße 30, 74743 Seckach,
oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus Adelsheim oder Seckach während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus der Stadt Adelsheim (2. Obergeschoss, Flurbereich) und im Rathaus der Gemeinde Seckach (Ebene 1, Bürgerbüro) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern der Gemeindeverwaltungsverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Adelsheim, 26.06.2025
Wolfram Bernhard
Verbandsvorsitzender