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Öffentliche Bekanntmachung

Gemeindeverwaltungsverband Seckachtal 7. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegeheim Rittersbrunnenstraße“...

Gemeindeverwaltungsverband Seckachtal
7. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegeheim Rittersbrunnenstraße“ in Adelsheim

Offenlegung des Flächennutzungsplanentwurfs
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Seckachtal hat in öffentlicher Sitzung am 29.04.2025 die Aufstellung der 7. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Änderung für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und § 4 BauGB freigegeben.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt ist in Kontakt mit einem Investor, der die Errichtung eines Pflegeheimes an der Rittersbrunnenstraße auf dem Gelände des Wohnhauses 47, dem Flurstück Nr. 1005 plant.
Das Vorhaben wird seitens der Stadt Adelsheim unterstützt, da durch die Realisierung des Projektes der dringend benötigte altersgerechte Wohnraum und Pflegeplätze geschaffen werden. Der Seniorenbericht für den Neckar-Odenwald-Kreis (Fortschreibung Stand Juni 2018) geht von einem vorausberechneten Bedarf von 81 stationären Dauerpflegeplätzen für die Stadt Adelsheim im Jahr 2030 aus.
Die demografische Entwicklung in den letzten Jahren ist durch eine Zunahme der älteren und einen gleichzeitigen Rückgang der jüngeren Bevölkerung gekennzeichnet. Entsprechend der Bevölkerungsprognose für die Stadt Adelsheim liegt der Anteil der über 65-Jährigen nach Angabe des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg im Jahr 2030 bei rund 24 %.
Die Stadt Adelsheim stellt hierzu den Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegeheim Rittersbrunnenstraße" auf. Da dieser nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Ziel und Zweck der Planung ist es, Schaffung von Pflegeplätzen zur Deckung des bestehenden Bedarfs durch die Errichtung eines Pflegeheims.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 07.07. bis 07.08.2025
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Stadt Adelsheim und der Gemeinde Seckach veröffentlicht:
Stadt Adelsheim
www.adelsheim.de/bekanntmachungen-satzungen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html
Gemeinde Seckach
www.seckach.de/rathaus-gemeinderat/bauleitplanung/oeffentliche-bekanntmachungen
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Adelsheim und der Gemeinde Seckach eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zur 7. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

Art der Informationen/ Urheber

Inhalt

Schutzgut

Umweltbericht von Wagner + Simon Ingenieure GmbH, 25.06.2025

  • Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
  • Prognose über die Entwick lung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, insbesondere die möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Belange des Umweltzustandes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, während der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich festgestellter erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen sowie geplanter Überwachungsmaßnahmen für die Bau- und die Betriebsphase der geplanten Vorhaben
  • Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsame und effiziente Umgang mit Energie
  • In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt

Schutzgut Boden

Schutzgut Wasser

Schutzgut Luft und Klima

Schutzgut Tiere und Pflanzen Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren,

Schutzgut Landschaft, biologische Vielfalt

Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung allgemein

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern

Stellungnahme Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, 10.06.2025

- Hinweise zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht, zum Klimaschutz, zum Artenschutz, zu geschützten Biotopen, zur Eingriffsregelung, zum Biotopverbund und zu Waldflächen

Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Luft und Klima,

Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung allgemein

Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg, 03.06.2025

- Hinweise zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen, zur angewandten Geologie und zu Baugrunduntersuchungen

Schutzgut Boden

Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung allgemein

Stellungnahme Bürger/in 1

- Hinweis zur Sonneneinstrahlung und zum Schattenwurf in Bezug auf eine bestehende Photovoltaikanlage

Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung allgemein

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplans abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an info@adelsheim.de oder an info@seckach.de (mit der Bitte um Angabe derv ollständigenn Anschrift)
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Stadtverwaltung Adelsheim (Marktstraße 7, 74740 Adelsheim) oder an das Bürgermeisteramtt Seckach (Bahnhofstraße 30, 74743 Seckach,
oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus Adelsheim oder Seckach während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus der Stadt Adelsheim (2. Obergeschoss, Flurbereich) und im Rathaus der Gemeinde Seckach (Ebene 1, Bürgerbüro) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern der Gemeindeverwaltungsverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Adelsheim, 26.06.2025
Wolfram Bernhard
Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Bauländer Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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