Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Flurbereinigung Ilsfeld-Auenstein
Landkreis Heilbronn
Abgabe des für die Abfindung der Teilnehmer nicht benötigten Masselandes (Rücklageflurstücke)
Allgemeines
In der Flurbereinigung Ilsfeld-Auenstein sind die Widersprüche gegen die Landzuteilung verhandelt und geregelt. Das vorhandene Masseland wird zur Abfindung der Teilnehmer nicht mehr benötigt und kann abgegeben werden.
Die Zuweisung des Masselandes erfolgt gemäß § 54 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durch das Landratsamt Heilbronn, Flurneuordnungsamt, in einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan nach den folgenden Grundsätzen.
Grundsätze zur Verteilung des verbliebenen Masselandes (Rücklageflurstücke)
1. Zur Abgabe von Angeboten sind nur Grundstückseigentümer und Nebenbeteiligte des Flurbereinigungsverfahrens Ilsfeld-Auenstein berechtigt.
2. Nebenliegende Eigentümer sind bevorrechtigt vor nicht nebenliegenden Eigentümern.
3. Nebenliegende Pächter und die momentanen Pächter sind bevorrechtigt vor anderen Pächtern.
4. Landwirte (Haupt-, Neben- und Zuerwerbslandwirte) und die Gemeinde Ilsfeld sowie die Städte Beilstein und Großbottwar auf ihren jeweiligen Gemarkungen sind bevorrechtigt vor Nichtlandwirten.
5. Höchstes Gebot.
Bei der Zuweisung des Masselandes sind die vorstehenden Kriterien, beginnend bei der Ziffer 1, maßgebend.
Unterschreitet ein Angebot den kapitalisierten Schätzwert bleibt es unberücksichtigt.
Falls Flurstücke nach den vorstehenden Kriterien keinen Erwerber finden, sollen sie nach nochmaliger Ausschreibung ohne weitere Einschränkung und nur gegen Höchstgebot abgegeben werden.
Weitere Festlegungen für die Vergabe
Ein Berechtigter kann Angebote für mehrere Flurstücke abgeben.
Die Abgabe erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Flurstücke gegen Rückerstattung des Angebotspreises zurückzugeben sind, falls eine Änderung des Flurbereinigungsplans nach §§ 64, 132 oder 144 FlurbG erforderlich wird.
Ein Verzeichnis der abzugebenden Rücklageflurstücke mit Angabe von Fläche, Werteinheiten und den daraus abgeleiteten Richtwerten (kapitalisierter Schätzwert) sowie entsprechende Übersichtskarten liegen bis zur Angebotsabgabe zu den üblichen Sprechzeiten im Rathaus Ilsfeld zur Einsichtnahme für die Interessenten aus.
Diese Bekanntmachung, das Verzeichnis und die Karten können auch auf der Internetseite des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung unter www.lgl-bw.de/2169 (Flurbereinigungsplan) eingesehen werden.
Interessenten werden gebeten, bis zum 08.08.2025 schriftliche Angebote an das Landratsamt Heilbronn, Flurneuordnungsamt, Lerchenstraße 40, 74064 Heilbronn einzureichen. Die Angebote sind verbindlich und müssen für jedes Flurstück ein eindeutiges Gebot (€/m² oder Gesamtbetrag pro Flurstück) enthalten. Pauschalangebote, die für mehrere Flurstücke ein gemeinsames Gebot enthalten, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag in einem weiteren Umschlag an das Landratsamt Heilbronn, Flurneuordnungsamt, zu senden. Der verschlossene Umschlag wird erst nach Ende der Angebotsfrist geöffnet.
Die Entscheidung wird den Bietern schriftlich mitgeteilt. Bei Zusagen wird mit dieser Mitteilung die Zahlung des Geldbetrages sofort fällig.
Der Besitzübergang der Flurstücke erfolgt nach der Aberntung der derzeitigen Frucht im Sommer bzw. Herbst 2025.
Es wird vorausgesetzt, dass die Interessenten die Beschaffenheit und die Lage des Flurstücks kennen und es in dem derzeitigen Zustand übernehmen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist mit der Vergabe der Flurstücke nicht befasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Erwerb von Masselandgrundstücken grunderwerbsteuerpflichtig ist.
Abzugebende Grundstücke
Gewann | Flurst. Nr. | Nutzungsart | Fläche in m² | kapitalisierter Schätzwert in € |
Gemarkung Auenstein | ||||
Landgraben | 5978/1 | Acker | 472 | 1018,80 |
Im oberen Burgweg | 6138/1 | Acker | 1444 | 3538,80 |
Kirchenwegäcker | 6337 | Acker | 3614 | 7804,80 |
Unter Lindau | 6402/2 | Acker | 1891 | 3178,80 |
Unterer Mauerweg | 6519 | Acker | 2995 | 6674,40 |
Gemarkung Beilstein | ||||
Neuwiesen | 6885 | Acker/Grünland | 3349 | 4759,20 |
Neuwiesen | 6887 | Acker | 5785 | 10713,60 |
Unholdenbäumle | 7050/1 | Grünland | 1454 | 1418,40 |
Dritteläcker | 7153 | Acker | 1165 | 2016,00 |
Gemarkung Ilsfeld | ||||
Streitäcker | 13175 | Acker | 2336 | 5659,20 |
Klosterwald | 13238 | Acker | 1908 | 3229,20 |
Gemarkung Winzerhausen | ||||
Stichäcker | 5652 | Acker | 1370 | 2325,60 |
Lindauer | 5755 | Acker | 3062 | 4665,60 |
Biegeläcker | 5826 | Grünland | 1295 | 1306,80 |
Biegeläcker | 5841 | Grünland | 1798 | 2091,60 |
Heilbronn, den 09.07.2025
gez. Steidl D.S.