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Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Offenau Bebauungsplan „Offenau Süd – 13. Änderung“ Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm...
Unmaßstäblicher Lageplan des Bebauungsplanes Offenau Süd - 13. Änderung (Grafik: Ingenieurbüro für Kommunaplanung ifK)
Grafik: Ingenieurbüro für Kommunalplanung ifK

Gemeinde Offenau

Bebauungsplan „Offenau Süd – 13. Änderung“

Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Offenau hat in öffentlicher Sitzung am 1.7.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Offenau Süd – 13. Änderung“und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriftenmit Datum vom 6.6.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Offenau hat eine hohe Nachfrage nach Wohnraum. Die Eigentümer des Flurstücks 3833/2 in der Mörikestraße möchten das Grundstück zukünftig mit einem weiteren kleinen Wohnhaus bebauen. Die Gemeinde Offenau unterstützt die angestrebte Nachverdichtung im Innenbereich als Maßnahme der Innenentwicklung. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung werden

vom 28.7.2025 bis 29.8.2025

unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht:

www.offenau.de/bauen/bebauungsplaene/bauleitplaene-im-verfahren

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Folgende – nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche – umweltbezogene Stellungnahmen und umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:

  • Fachbeitrag Artenschutz des Büros Wagner+Simon Ingenieure GmbH vom 6.6.2025
  • Stellungnahme des Landratsamts Heilbronn vom 17.4.2025
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Referat 21 vom 16.4.2025
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Abteilung 9 vom 3.4.2025
  • Gemeinsame Stellungnahme des NABU Bad Friedrichshall und Umgebung e.V., BUND Heilbronn-Franken und LNV Arbeitskreis Heilbronn vom 2.4.2025

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,

  • z.B. per E-Mail an post@offenau.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift)

oder bei Bedarf auch auf anderem Wege, z.B.

  • schriftlich an die Gemeinde/Stadt
    Gemeinde Offenau
    Jagstfelder Straße 1
    74254 Offenau,

oder

  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus (1. OG) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs.5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Offenau, 21.7.2025

gez. Michael Folk, Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Offenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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