Das Grünflächen- und Tiefbauamt beantragte gemäß § 5 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg und § 1 Bestattungsverordnung Baden-Württemberg die Genehmigung für die Errichtung eines Bestattungswald-Felds (Friedhof für Naturbestattungen für Urnen) imStadtwald Hagenschieß.
Der Bestattungswald ist geplant auf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 6440 (Gemarkung Pforzheim) und einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 2202 (Gemarkung Würm). Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.05.2025 der Neuanlage des Bestattungswald-Felds zugestimmt.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Gemeinde die Planunterlagen einen Monat öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen liegen deshalb zur Einsichtnahme aus:
beim Amt für öffentliche Ordnung, Östliche Karl-Friedrich-Str. 2, Zimmer 1.14 und
bei der Ortsverwaltung Würm, Schulstraße 8, Zimmer 1.01
während der üblichen Öffnungszeiten (Montag - Freitag, 8 - 12 Uhr und beim Amt für öffentliche Ordnung Donnerstag, 14 - 18 Uhr, bei der Ortsverwaltung Würm Dienstag, 14 - 18 Uhr).
Während des genannten Zeitraums sind die Planunterlagen zudem einsehbar unter www.pforzheim.de/stadt/aktuelles/veroeffentlichungen.html. Während dieser Auslegungsfrist können bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Bedenken vorgebracht werden.
Amt für öffentliche Ordnung