Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gutachterausschuss bei der Stadt Leonberg hat die Bodenrichtwerte zum...

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gutachterausschuss bei der Stadt Leonberg hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 ermittelt und am 08.05.2025 und 22.05.2025 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte werden nach § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung öffentlich bekannt gemacht.

Auf der Homepage der Stadt Leonberg ist ab sofort die aktuelle Bodenrichtwertkarte einsehbar (www.leonberg.de/Wirtschaft-Bauen/Rund-ums-Bauen/LeoMaps-Geodatenportal).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bodenrichtwerte für den Grundstücksmarkt unverbindlich sind; sie können lediglich der Orientierung dienen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Höfingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
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