Bekanntmachung der Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gutachterausschuss bei der Stadt Leonberg hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 ermittelt und am 08.05.2025 und 22.05.2025 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte werden nach § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung öffentlich bekannt gemacht.
Auf der Homepage der Stadt Leonberg ist ab sofort die aktuelle Bodenrichtwertkarte einsehbar (www.leonberg.de/Wirtschaft-Bauen/Rund-ums-Bauen/LeoMaps-Geodatenportal).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bodenrichtwerte für den Grundstücksmarkt unverbindlich sind; sie können lediglich der Orientierung dienen.