öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Am Schröcker Tor“ Aufstellungsbeschluss und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung...
Skizze Umgriff Am Schröcker Tor

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Am Schröcker Tor“

Aufstellungsbeschluss und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Leopoldshafen-Leopoldshafen hat in seiner öffentlichen Sit- zung am 22.07.2025 aufgrund von § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Am Schröcker Tor“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 1869/5, 1896/13 sowie Teile des Grundstücks 1896/6, alle Gemarkung Leopoldshafen.

Der Planbereich wird begrenzt:

im Norden:

durch das (Rest-)Grundstück Flst.-Nr. 1896/6 (Am Schröcker Tor), Gemarkung Leopoldshafen;

im Osten:

durch das Grundstück Flst.-Nr. 1896 (Wald, Distrikt Westlicher Wildpark), Gemarkung Leopoldshafen;

im Süden:

durch die Grundstücke Flst.-Nrn. 879/2 (Straße „Leopoldstraße“, L 559) und 1896/20 (Straße, Karlsruhe/Mannheim „B 36“), beide Gemarkung Leopoldshafen.

und im Westen:

durch das Grundstück Flst.-Nr. 1896/4 (Weg, Am Schröcker Tor), Gemarkung Leopoldshafen.

Für die genaue Abgrenzung gilt der Lageplan vom 22.07.2025. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Landeserstaufnahmeeinrichtung geschaffen werden.

Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2025 weiterhin aufgrund von § 3 Absatz 1 BauGB die Durchführung der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird in der Zeit vom

4. August 2025 bis einschließlich 26. September 2025

auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.egg- leo.de/de/Bauen-Verkehr-Wirtschaft/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung (www.egg-leo.de Bauen, Verkehr & Wirtschaft Bauen & Wohnen Bauleitplanung) veröffentlicht und auch über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link www.uvp-verbund.de/kartendienste

zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Vorentwurfs des Bebauungsplans im Rathaus der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, Friedrichstraße 32 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen im Zi.-Nr. OG-N/07 (Neubau) während der üblichen täglichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) ausgelegt.

Bestandteil der frühzeitigen Beteiligung sind der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Kurzerläuterung.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@egg-leo.de oder mündlich zur Niederschrift (vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0721 / 97886-54 erforderlich) – Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt, Friedrichstraße 32, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Bauamt (Zi.-Nr. OG-N/08) vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der oben genannten Frist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Eggenstein-Leopoldshafen, 23.07.2025

Lukas Lang

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
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