Vorhabenbezogener Bebauungsplan „KI – Rechenzentrum“, Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2025 dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „KI – Rechenzentrum“ mit Datum vom 23.07.2025 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und § 4 BauGB freigegeben. Die vollständige Bekanntmachung ist im Internet auf der Seite der Gemeinde Neckarwestheim www.neckarwestheim.de eingestellt und kann dort abgerufen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplansmit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung sowie die Flächenvariantenprüfung werden vom 04.08. bis 05.09.2025 im Rathaus der Gemeinde Neckarwestheim zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Neckarwestheim eingestellt. Sie finden die Bekanntmachung auf der Startseite unter der Rubrik „Bekanntmachungen“.