Bebauungsplan „Recticel, 2. Änderung“ in Gosbach
Erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans „Recticel, 2. Änderung“ in Gosbach, wurde in der Sitzung am 10.04.2025 mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan vom Gemeinderat gebilligt. Daraufhin fand in der Zeit vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 17.04.2025.
Ein wesentlicher Punkt der vorgebrachten Stellungnahmen betrifft den Hinweis der unteren Naturschutzbehörde zur Berücksichtigung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 Wassergesetz BW. Zu diesem Hintergrund wurde bei einer Vor-Ort-Begehung mit dem Landratsamt die derzeitige Ist-Situation des Filsufers bewertet und die aktuelle Böschungsoberkante vermessungstechnisch aufgenommen. Ausgehend von der aktuellen Böschungsoberkante wurde der 5,0 m breite Gewässerrandstreifen in den Bebauungsplan aufgenommen. Dieser dient dem Schutz und der Entwicklung der Fils und ist vor schädlichen Einflüssen zu schützen und in seiner ökologischen Funktion zu erhalten. Hierfür wurde auch die Baugrenze im westlichen Bereich minimal reduziert und eine zusätzliche Baugrenze aufgenommen, die einen Rücksprung des Erdgeschosses festlegt. Somit wird dem Schutz der Fils und des festgesetzten Gewässerrandstreifens ausreichend Rechnung getragen.
Im Zuge der Begehung wurden auch die aktuell versiegelten und begrünten Flächen im Südwesten der bestehenden Feuerwehrumfahrt geprüft. Der bestehende Bebauungsplan „Recticel“ setzt im westlichen und südlichen Bereich flächenhafte Pflanzgebot und Pflanzbindungsflächen fest, die als Sichtschutzpflanzung gegenüber der freien Landschaft definiert sind. Das flächenhafte Pflanzgebot grenzt insbesondere im Süden direkt an das ausgewiesene, bereits teilweise bebaute Baufenster an und wird zum Teil durch ein Geh- und Fahrrecht zerschnitten.
Im Zuge der damaligen Erschließung und Bebauung des Gewerbegebietes konnte dieses flächenhafte Pflanzgebot aufgrund der notwendigen Feuerwehrumfahrung nicht ganzheitlich umgesetzt werden. Das Pflanzgebot wird im Zuge der Bebauungsplanänderung berichtigt. Im Bereich der vorhandenen, bereits befestigten Umfahrt wird ein Teil dieser Fläche gestrichen.
Der Großteil der festgesetzten Pflanzgebotsfläche befindet sich jedoch südlich der bestehenden Umfahrt und beinhaltet das gewachsene Ufergehölz entlang der Fils, welches durch die Bebauungsplanänderung unangetastet bleibt. Das dicht bewachsene Ufer ist aufgrund der vorhandenen Höhe als Sichtschutz und Übergang zur freien Landschaft in ausreichender Form vorhanden, sodass durch die teilweise Streichung der Pflanzgebotsfläche innerhalb des bereits versiegelten Gewerbefläche keine negative Auswirkungen auf die umgebende Landschaft hervorgerufen werden.
Da die Anpassung der planerischen Festsetzungen zum Teil die Grundsätze der Planung berühren, ist eine erneute Auslegung des erneuten Bebauungsplanentwurfs erforderlich. Der Gemeinderat hat am 24.07.2025 den erneuten Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans „Recticel, 2. Änderung“ gebilligt und beschlossen, eine nochmalige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan eingingen mit Informationen zum Gewässerschutz (Fils, Gewässer II. Ordnung).
Der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung, sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 31.08.2025 bis einschließlich zum 02.10.2025 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können unter www.m-quadrat.cc/downloads.php und auf der Homepage der Gemeinde unter www.badditzenbach.de/de/leben/bauen/bauleitplanung-online eingesehen werden.
Die vorstehend genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Bürgerbüro des Rathauses, Hauptstraße 40, 73342 Bad Ditzenbach, öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@badditzenbach.deübermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07334/9601-0 zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bad Ditzenbach, den 28.07.2025
gez.
Herbert Juhn
Bürgermeister