Bebauungsplan „Sondergebiet Nahwärmeversorgung“ – Frühzeitige Beteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Frittlingen hat am 17.03.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Nahwärmeversorgung“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend §2 (1) BauGB ortsüblich am 24.03.2025 bekannt gemacht worden. In der Sitzung am 28.07.2025 hat der Gemeinderat den Unterlagen zum Vorentwurf zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige Beteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Abgrenzung des Plangebiets ergibt sich aus dem Lageplan vom 01.06.2025.
Die Gesamtgröße beträgt ca. 0,78 ha. Das Planungsgebiet liegt auf der Gemarkung Frittlingen und befindet sich im Nordosten des Gemeindegebietes. Der Planbereich wird in etwa abgegrenzt:
Ziele und Zwecke der Planung
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der langfristigen Energiesicherheit soll in Frittlingen die Nahwärmeversorgung ausgebaut werden. Die notwendige Energie soll durch eine Heizzentrale, welche mit Biogas des örtlich ansässigen landwirtschaftlichen Betriebs der Fa. Benne betrieben wird, erzeugt werden.
Das Ziel der Gemeinde Frittlingen ist es, die Energiewende vor Ort umzusetzen und den Bewohnerinnen und Bewohnern von Frittlingen somit regionale Wertschöpfung, Klimaschutz, Preisstabilität und Wärmesicherheit zu ermöglichen.
Der Gemeinderat stimmte im November 2023 für eine Erstellung der Machbarkeitsstudie zur Nahwärmeversorgung in Frittlingen. Auf Grund der positiven Ergebnisse wurde veranlasst, bei der Sanierung der Hauptstraße – 3. Bauabschnitt in 2024 / 2025 Wärmeleitungen einzubauen.
Die Grundkonzeption zur Wärmeerzeugung sieht vor, eine Biogasleitung vom Bihrenberghof in Richtung Leintalhalle zu führen und die Wärme in einer Heizzentrale über Satellitenblockheizkraftwerke zu erzeugen. Für die Heizzentrale sind Gebäude notwendig. Die Gebäude und deren Nutzung sind planungsrechtlich über einen Bebauungsplan zu sichern. Dies ist über den Bebauungsplan „Sondergebiet Nahwärmeversorgung“ vorgesehen.
Frühzeitige Beteiligung
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden
im Zeitraum von Montag, den 04.08.2025 bis Freitag, den 05.09.2025 im Internet veröffentlicht unter: www.frittlingen.de à Wohnen & Leben à Bauen & Werte à Bebauungspläne. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen kann zudem in der Gemeindeverwaltung Frittlingen – Hauptstraße 46, 78665 Frittlingen – erfolgen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Frittlingen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an annika.gaetschmann@pbhermle.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. postalisch) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Frittlingen, den 31.07.2025
Butz, Bürgermeister