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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Seewald Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg...
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Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Seewald

Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellte der Gemeinderat am 24.07.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:

1.

Ergebnisrechnung

EUR

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

6.821.338,20

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

-6.948.920,86

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-127.582,66

1.4

Außerordentliche Erträge

11.171,96

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

11.171,96

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

-116.410,70

2.

Finanzrechnung

EUR

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

5.900.283,10

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

5.511.388,44

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

388.894,66

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

128.270,85

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

314.831,36

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-186.560,51

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

202.334,15

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9)

0

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des

Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

202.334,15

2.12

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen

Einzahlungen und Auszahlungen

10.428,22

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

4.562.786,92

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und

2.12)

212.762,37

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres

(Saldo aus 2.13 und 2.14)

4.775.549,29

3.

Bilanz

3.1

Immaterielles Vermögen

0,00

3.2

Sachvermögen

31.778.912,27

3.3

Finanzvermögen

5.857.569,86

3.4

Abgrenzungsposten

2.490.338,48

3.5

Nettoposition

0,00

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

40.126.820,61

3.7

Basiskapital

20.015.709,08

3.8

Rücklagen

1.629.330,13

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10

Sonderposten

17.126.095,42

3.11

Rückstellungen

296.532,66

3.12

Verbindlichkeiten

401.316,76

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

657.836,56

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

40.126.820,61

4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

2020

EUR

2021

EUR

2022

EUR

EUR

1

2

3

4

1.

beim ordentlichen Ergebnis

1.1

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis

1.2

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

435.562,31

217.902,17

307.258,53

1.3

Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13

Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

1.4

Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

127.582,66

1.5

Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses

1.6

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

1.7

Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre

1.8

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital

2.

beim Sonderergebnis

2.1

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

118.335,04

130.126,58

13.898,79

11.171,96

2.2

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

2.3

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital

5. Soweit noch nicht geschehen, werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt.

6. Der Gemeinderat nahm den Beteiligungsbericht zustimmend zur Kenntnis.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg auf der Internetseite der Gemeinde Seewald öffentlich bereitgestellt.

Er ist unter folgendem Link abrufbar: www.seewald.eu/buerger/rathaus-service/haushalt-und-jahresabschluss(www.seewald.eu >Bürger >Haushalt und Jahresabschluss).

Seewald, den 29.07.2025

Gez. Dominic Damrath,

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Seewald Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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