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Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss des Gemeindeverwaltungsverbands Hohenloher Ebene über die Veröffentlichung des Entwurfs 01 der 12. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans...
Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss des Gemeindeverwaltungsverbands Hohenloher Ebene über die Veröffentlichung des Entwurfs 01 der 12. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
Sondergebiet Bioenergie NUGA GmbH & Co. KG, Gemarkung Westernach
Die Verbandsversammlung des GVV Hohenloher Ebene hat am 17.10.2024 in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen zur 12. Änderung der 4. Fortschreibung des FNPs beraten und den Entwurf 01 zum Flächennutzungsplan und die Begründung in der vorliegenden Form gebilligt. Gleichzeitig wurde auf dieser Grundlage der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Der Beschluss über die Veröffentlichung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 und der
Behördenbeteiligung nach § 4 (2) wird hiermit bekannt gemacht. Das Plangebiet „Sondergebiet Bioenergie NUGA“ umfasst eine Fläche von ca. 2,64 ha und befindet sich auf Gemarkung Westernach, Gewand Steg an der östlichen Grenze des Teilortes Hesselbronn. Er umfasst die Flurstücke 1123/1, 1124, 1124/1 sowie 1125.
Geplante FNP-Änderung:
(Planausschnitt Entwurf 01, 12. Änderung 4. Fortschreibung FNP, unmaßstäblich, Architekturbüro Beck, 2.10.2024)
Ziele und Zwecke der Änderung
Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für eine Nutzung als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit Zweckbestimmung Biogasanlage für erneuerbare Energien inkl. Nahwärmeproduktion geschaffen werden. Es wird eine Produktionssteigerung der seit 2011 bestehenden Biogasanlage der NUGA GmbH & Co. KG beabsichtigt. Damit wird die maximal mögliche Kapazität von 2,3 Mio. NM³ als Landwirtschaftsbetrieb überschritten. Eine bauliche Veränderung bzw. bauliche Erweiterung der Anlage ist dafür nicht nötig, ebenso keine Steigerung der Materialzufuhr.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dem Gemeinderat Kupferzell wird der Entwurf 02 im Herbst 2025 für einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Sondergebiet Bioenergie NUGA“ vorgelegt.
Umweltbezogene Informationen
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes einen Umweltbericht und eine Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zu erstellen, da bereits eine Anlage besteht.
Die Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen kommt zu der Schlussfolgerung: „Sofern im Rahmen der Bebauungsplanung nicht in bestehende Strukturen eingegriffen wird, entfällt die Notwendigkeit von Untersuchungen.“
Der Umweltbericht fasst zusammen: Bei Ausweisung der Fläche als Baugebiet wird nicht von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgegangen. Der Bestand der Obstgehölze im zukünftigen Baugebiet sollte gesichert werden. Diese umweltbezogenen Informationen werden im Bebauungsplanverfahren behandelt und offengelegt. Die beiden Berichte sind als Anlagen auch dem Flächennutzungsplan beigefügt.
Maßgebend für die geplante Änderung des Flächennutzungsplans ist der Lageplan mit Festsetzungen des Architekturbüros Beck, Blaufelden, vom 2.10.2024 (im Maßstab 1: 2.000). Im Rahmen der Beteiligung hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, zum Entwurf der 4. FNP-Fortschreibung, mit der 12. Änderung „Sondergebiet Bioenergie NUGA“ Stellung zu nehmen.
Ort und Dauer der Auslegung
Der Entwurf 01 der 12. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans – samt Begründung, Umweltbericht, Artenschutzbericht und weiterführenden Unterlagen wie Schall- und Geruchsgutachten, Genehmigung Umwallung sowie Erläuterung der Bestandsanlage – liegt in der Zeit vom 4.8. bis 15.8.2025
Rathaus Kupferzell, Marktplatz 14 – 16, 74635 Kupferzell, Flurbereich 1. OG vor Zimmer 101
während der allgemeinen Öffnungszeiten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Parallel werden die Unterlagen und die öffentliche Bekanntmachung in dieser Zeit auf der Homepage der Gemeinde Kupferzell
www.kupferzell.de/leben-wohnen/bauen-in-kupferzell/bebauungsverfahren bereitgestellt und können dort eingesehen werden.
Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden
1. Umweltbericht zum Bebauungsplan und FNP „Sondergebiet Bioenergie NUGA“ mit Auswirkungen auf folgende Schutzgüter nach
– Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,
– Schutzgut Boden und Wasser,
– Schutzgut Fläche: temporärer Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen,
– Schutzgut Klima/Luft,
– Schutzgut Landschaftsbild.
2. Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan und FNP „Sondergebiet Bioenergie NUGA
3. Abwägungstabelle zur 12. Änderung der 4. Fortschreibung des FNP für „Sondergebiet Bioenergie NUGA“.
Abgabe Stellungnahmen – Kontaktdaten, Datenschutz
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch per E-Mail beim beauftragten Architekturbüro Beck unter der E-Mail-Adresse cathrin.weiss@architekt-beck.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, z.B. schriftlich per Post bzw. auf postalischem Weg an folgende Adresse:
Architekturbüro Beck
z. Hd. Frau Weiß
Klosterstr. 10
74523 Schwäbisch Hall
Außerdem ist die Abgabe der Stellungnahme z.B. durch Fax (0791/20499811) oder in sonstiger Weise möglich.
Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Gemeindeverwaltungsverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine Bauleitplanung ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 S.1 Nr.2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 2 UmwRG gemäß §7 Abs. 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Neues Stadtblatt – Neuensteiner Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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