
Ankündigung von Vermessungsarbeiten des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung in den Gemarkungen Steinenbronn und Waldenbuch.
Dabei werden zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters ab September 2025 festgelegte Vermessungs- und Grenzzeichen aufgesucht und vermessen.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg.
Welche Flurstücke tatsächlich betroffen sind, wird sich erst bei der Vermessung vor Ort zeigen. Betroffen sind die Flurstücke aus dem abgebildeten Kartenausschnitt, welche innerhalb des Begrenzungsbandes liegen. Details finden Sie unter www.lrabb.de/avf Abschnitt „Aktuelles“.
Diese Arbeiten sind gebührenfrei.
Bei den Vermessungsarbeiten wird auch der Datenbestand im Liegenschaftskataster vor Ort überprüft und bei Veränderungen aktualisiert. Bei neuen und veränderten Gebäuden ist dies gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG).
Die Mitarbeiter des Landratsamts Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, dürfen die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten betreten (§ 17 VermG).
Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Anna-Lena Bäurle vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031/663-5026.
Landratsamt Böblingen, den 13.08.2025
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
gez. Hermann