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Öffentliche Bekanntmachung

– Flurneuordnungsamt – Austraße 17, 74653 Künzelsau, Vermittlung Tel. 07940/18-1123, Telefax 07940/18-1139 Seite 1 von 2 Az. 32.3/2643/B 10.2...
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Öffentliche Bekanntmachung

– Flurneuordnungsamt –
Austraße 17, 74653 Künzelsau, Vermittlung Tel. 07940/18-1123, Telefax 07940/18-1139
Seite 1 von 2
Az. 32.3/2643/B 10.2

Flurbereinigung Waldenburg, Hohenlohekreis
Ausführungsanordnung
vom 4.9.2025
1. Das Landratsamt Hohenlohekreis – untere Flurbereinigungsbehörde – ordnet hiermit die Ausführung des Flurbereinigungsplans – einschließlich des Plannachtrags Nr. 1 – für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Waldenburg an.
1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den 21.10.2025 festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan – einschließlich der Plannachträge – vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
1.2 Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung samt der Holzeinschlagsperre vom 26.7.2017 enden mit Ablauf des 20.10.2025.
Diese Anordnung kann auch auf der Internetseite des Landratsamts Hohenlohekreis (www.hohenlohekreis.de/bekanntmachungen) und auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lglbw.de/2643) eingesehen werden.
1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Landratsamt Hohenlohekreis – untere Flurbereinigungsbehörde – Austraße 17, 74653 Künzelsau, gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Begründung
Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) liegen vor.
Die Beteiligten sind am 29.10.2020 über den Flurbereinigungsplan gehört worden.

Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest, da die Widersprüche gütlich geregelt wurden.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Hohenlohekreis – untere Flurbereinigungsbehörde –, Austraße 17, 74653 Künzelsau, oder jeder anderen Stelle des Landratsamts Hohenlohekreis eingelegt werden.
gez. Küßner D.S.

Anhang
Öffentliche Bekanntmachung
Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Kupferzell
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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