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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Paulinenstraße / Kirchstraße – 1. Änderung“ Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Dettenhausen...
Auf dem Bild ist der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans „Paulinenstraße / Kirchstraße – 1. Änderung“ dargestellt.

Bebauungsplan „Paulinenstraße / Kirchstraße – 1. Änderung“

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Dettenhausen hat am 21.10.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan „Paulinenstraße / Kirchstraße – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB aufzustellen und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Auslegung zu beteiligen.

Zudem wird parallel eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch durchgeführt.

Darstellung und Beschreibung des vorgesehenen Plangebiets

Das Plangebiet wird im Westen durch die Lehräckerstraße, im Norden durch die Paulinenstraße und im Osten durch die Flurstücke 2158/2, 2158/6, 2158 und 2152/1 begrenzt. Im Süden bilden das Flurstück 2159 und die Weiler Straße die Grenze, vgl. Plandarstellung.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 2158/3 und 2151. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 2.600 qm auf.

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans „Paulinenstraße / Kirchstraße – 1. Änderung“ (im Plan mit gestrichelter schwarzer Umrandung dargestellt)

Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Dettenhausen verfolgt bereits seit geraumer Zeit das städteplanerische Ziel der Nachverdichtung in Bezug auf Wohnraum. Hier besteht ein großer Bedarf in der Gemeinde. Dies äußert sich in einer stetigen Nachfrage, wobei neu erschlossene oder zu erschließende Flächenpotentiale am klassischen Siedlungsrandbereich der Gemeinde aktuell nicht zur Verfügung stehen.

Zur Erreichung dieses städtebaulichen Ziels, zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und für eine geordnete Erschließung und Bebauung ist die Änderung des Bebauungsplans „Paulinenstraße / Kirchstraße“ im dargestellten Planbereich erforderlich.

Die Erschließung soll vorliegend vor allem über die Lehräckerstraße erfolgen.

Vorbereitende Bauleitplanung

Der rechtswirksame gemeinsame Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen weist für den vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Paulinenstraße / Kirchstraße – 1. Änderung“ ein Mischgebiet (Dorfgebiet) aus. Derzeit befindet sich der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen seit 2017 im Fortschreibungsverfahren. Im Fortschreibungsentwurf von 2017 ist das Plangebiet vollständig als Mischgebiet dargestellt. Vorgesehen ist eine mehrgeschossige Wohnbebauung mit bis zu drei Stockwerken. Der Bebauungsplan wird damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der vorliegend angestrebte Bebauungsplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Dabei wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. Die Belange der Umwelt werden jedoch durch eine artenschutzrechtliche Untersuchung gewährleistet.

Im weiteren Verfahren findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Auslegung statt. Dabei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Behörden werden entsprechend § 4 BauGB ebenfalls beteiligt.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Plan- und Textteil des Bebauungsplanentwurfs und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Paulinenstraße / Kirchstraße – 1. Änderung“ (Entwurf) sowie seine Begründung, die artenschutzrechtliche Habitatspotenzialanalyse (Text + Karte), der umweltfachliche Beitrag und der Plan mit den Pflanzgeboten (alle Unterlagen jeweils mit Stand vom 21.10.2025) liegen von Montag, 27.10.2025, bis einschließlich Dienstag, 25.11.2025, beim Bürgermeisteramt Dettenhausen, Rathaus, Foyer, 1. OG, Bismarckstr. 7, 72135 Dettenhausen, zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich aus:

Montag: 08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Dettenhausen, Bauverwaltungsamt, Bismarckstr. 7, 72135 Dettenhausen, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung für den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Dettenhausen, 22.10.2025

Unterschrift BM einfügen

Thomas Engesser

Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Dettenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2025
von Gemeinde Dettenhausen
22.10.2025
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