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Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Haßmersheim Bebauungsplan „Solarpark Bäumlespfad“ Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten...
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Gemeinde Haßmersheim
Bebauungsplan „Solarpark Bäumlespfad“
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßmersheim hat in öffentlicher Sitzung am 13.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Bäumlespfad“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haßmersheim mit Datum vom 30.9.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebiets und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Bäumlespfad“ sowie die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Altdeponie in Haßmersheim. Durch die Überplanung einer Konversionsfläche wird dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen.
Mit der Realisierung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage werden die Ziele der übergeordneten Planungen (Landesentwicklungsplan, Regionalplan) erfüllt. Die geplante Anlage dient der regionalen, dezentralen Gewinnung von elektrischer Energie.
Das Vorhaben trägt dazu bei, die durch Bundes- und Landesregierung vorgegebenen Ziele einer deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
Nach § 1a Abs. 5 BauGB und durch das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ist der Klimaschutz bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg sieht u.a. Vorgaben für die Reduzierung von Treibhausgasen vor. Der vorliegende Bebauungsplan beinhaltet die Festsetzung eines Sondergebiets für Photovoltaikanlagen. Damit wird das Ziel der Steigerung der erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) als Erfordernis des Klimaschutzes direkt berücksichtigt.
Das Vorhaben an sich ist als eine Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels zu bewerten. Die Vorgaben und Ziele zum Klimaschutz sind berücksichtigt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 10.11.2025 bis 12.12.2025
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht:
www.hassmersheim.de/gemeinde-service/oeffentliche-bekanntmachungen
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zum Bebauungsplan „Solarpark Bäumlespfad“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

Art der Informationen/Urheber

Inhalt

Schutzgut

Umweltbericht, 30.9.2025

(Wagner+Simon Ingenieure GmbH)

  • Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich festgestellter erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen

Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Luft und Klima

Schutzgut Tiere und Pflanzen, Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren
Schutzgut Landschaft, biologische Vielfalt

Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung, 30.9.2025 (Wagner+Simon Ingenieure GmbH)

  • Bestandsaufnahme
  • Wirkung des Bebauungsplans auf Natur und Landschaft
  • Konflikte und Beeinträchtigungen
  • Konfliktanalyse
  • Eingriffe und ihr Ausgleich
  • Beeinträchtigungen von Schutzgebieten
  • Auswirkungen auf den Biotopverbund
  • Ziele und Maßnahmen der Grünordnung
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Schutzgut Boden

Schutzgut Wasser

Schutzgut Luft und Klima

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Schutzgut Landschaft

Fachbeitrag Artenschutz, 30.9.2025

(Wagner+Simon Ingenieure GmbH)

  • Lebensraumbereiche und -strukturen
  • Wirkungen des Bebauungsplans
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Europäische Vogelarten (Freibrüter, Höhlenbrüter, Bodenbrüter)
  • Tiere- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

(Fledermäuse, Tag- und Nachtfalter, Haselmaus, Reptilien)

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

Stellungnahme Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, 7.5.2025

– Hinweise und Anregungen zur Lage im Landschaftsschutzgebiet „Neckartal III“, zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht, zum Klimaschutz, zum Artenschutz, zu Schutzgebieten und Biotopen, zur Eingriffsregelung, zum Biotopverbund, zum Grundwasserschutz, zum Bodenschutz, zu Altlasten und zum

Brandschutz

Schutzgut Boden

Schutzgut Wasser

Schutzgut Luft und Klima

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Schutzgut Landschaft
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Stellungnahme Verband Region Rhein-Neckar, 17.4.2025

und Stellungnahme Regierungspräsidium Karlsruhe, 23.5.2025

– Hinweise und Anregungen zu erneuerbaren Energien, zu einem Vorranggebiet für die Landwirtschaft, zu einem regionalen Grünzug, zum Landschaftsschutzgebiet

Schutzgut Boden

Schutzgut Luft und Klima
Schutzgut Landschaft

Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege, 13.3.2025– Hinweise zur archäologischen DenkmalpflegeSchutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg, Geologie, 1.4.2025– Hinweise zur Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie und zur Geothermie

Schutzgut Boden

Schutzgut Wasser

Stellungnahme NABU-Ortsgruppe Mosbach, 27.4.2025

– Hinweise und Anregungen zu bestehenden Vegetation, zum Grünzug, zum Landschaftsbild, zum Landschaftsschutzgebiet, zu bestehenden Schutzgebietsausweisungen, zur artenschutzrechtlichen Prüfung, zu Vogelarten, zu Reptilien und Amphibien, zu Fledermäusen, zur randlichen Eingrünung, zum Veriegelungsgrad, zur Bepflanzung und Erhaltung von Grünstrukturen

Schutzgut Boden

Schutzgut Wasser

Schutzgut Luft und Klima

Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Landschaft

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplans abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden an: bauamt@hassmersheim.de
Alternativ können die Stellungnahmen schriftlich an
Gemeinde Haßmersheim
Bauamt
Theodor-Heuss-Straße 45
74855 Haßmersheim
oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde Haßmersheim, während der allgemeinen Sprechzeiten abgegeben werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Bauamt der Gemeinde Haßmersheim, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde, deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Haßmersheim, 30.10.2025
Christian Ernst
Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt mit Ortsnachrichten der Gemeinde Haßmersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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