
GVV Hohenloher Ebene
Gemarkung Stadt Neuenstein
18. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Taubensee“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Hohenloher Ebene hat in öffentlicher Sitzung am 25.9.2025 den Vorentwurf der 18. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Solarpark Taubensee“ auf der Gemarkung der Stadt Neuenstein beschlossen, den Planentwürfen mit Datum vom 28.8.2025 zugestimmt und für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und § 4 BauGB freigegeben.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der 18. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung wird
vom 3.11. bis 12.12.2025 (jeweils einschließlich)
im Rathaus der Gemeinde Kupferzell (Sitz des Gemeindeverwaltungsverbands) zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Kupferzell
(www.kupferzell.de/leben-wohnen/bauen-in-kupferzell/gvv-hohenloher-ebene) eingestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Anlass für die Flächennutzungsplanänderung ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Taubensee“ auf Gemarkung der Stadt Neuenstein. Die Firma ABO Energy GmbH & Co. KG aA beabsichtigt nördlich der Stadt Neuenstein unmittelbar angrenzend an die Bundesautobahn BAB 6 eine ca. 15,1 ha große Freiflächenphotovoltaikanlage mit Batteriespeicher im Gewann Taubensee zu verwirklichen.
Die Stadt Neuenstein möchte zur Einhaltung der Klimaziele bzw. Treibhausgasreduzierung mit diesem Vorhaben den dringenden Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet unterstützen.
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan des GVV Hohenloher Ebene ist der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Daher soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Der Änderungsbereich soll künftig als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage ausgewiesen werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet die planungsrechtliche Sicherung eines Solarparks und ist damit Grundlage für seine Realisierung. Damit wird das Ziel der Steigerung der erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) als Erfordernis des Klimaschutzes direkt berücksichtigt. Das Vorhaben an sich ist als eine Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels zu bewerten. Die Vorgaben und Ziele zum Klimaschutz sind berücksichtigt bzw. Kerninhalt der Planung.
Verfahren
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Normalverfahren mit zweistufiger Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Parallel zu diesem Verfahren wird der Bebauungsplan „Solarpark Taubensee“ aufgestellt.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Kupferzell, 23.10.2025
Christoph Spieles, Verbandsvorsitzender