
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Taubensee“ in Neuenstein, Gemarkung Neuenstein
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstein hat in öffentlicher Sitzung am 20.10.2025 dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Taubensee“ auf der Gemarkung Neuenstein mit Datum vom 26.8.2025 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Das Plangebiet befindet sich rund 370 m nördlich des Siedlungsrandes von Neuenstein.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 15,1 ha.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan (Flurstück 159 Gemarkung Neuenstein, Gemeinde Neuenstein, Landkreis Hohenlohekreis).
Ziele und Zwecke der Planung
Die Firma ABO Energy GmbH & Co. KG aA beabsichtigt nördlich der Stadt Neuenstein unmittelbar angrenzend an die Bundesautobahn BAB 6 eine ca. 15,1 ha große Freiflächenphotovoltaikanlage mit Batteriespeicher im Gewann Taubensee zu verwirklichen.
Die Stadt Neuenstein möchte zur Einhaltung der Klimaziele bzw. Treibhausgasreduzierung mit diesem Vorhaben den dringenden Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet unterstützen.
Photovoltaikfreiflächenanlagen sind im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB) nur in einem 200 m Korridor entlang der Bundesautobahn und der Bahnschiene privilegiert, d.h. ohne Bauleitplanung, zulässig. Da die Vorhabenfläche darüber hinausragt, muss ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan des GVV Hohenloher Ebene ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Daher soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.
Der vorliegende Bebauungsplan beinhaltet die planungsrechtliche Sicherung des geplanten Solarparks und ist damit Grundlage für seine Realisierung. Damit wird das Ziel der Steigerung der erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) als Erfordernis des Klimaschutzes direkt berücksichtigt. Das Vorhaben an sich ist als eine Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels zu bewerten. Die Vorgaben und Ziele zum Klimaschutz sind berücksichtigt bzw. Kerninhalt der Planung.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt und im Normalverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.
Der Vorhaben und Erschließungsplan wird dann erstellt, wenn aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen nach der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung die grundsätzlichen Rahmenbedingungen geklärt sind.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der zugehörigen Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden
vom 3.11.2025 bis einschließlich zum 12.12.2025 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Neuenstein unter
www.neuenstein.de/leben-wohnen/bauen/solarpark-taubensee
eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtverwaltung@neuenstein.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Termine sind vorab telefonisch unter 07942/105-0 zu vereinbaren.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Neuenstein, Schlossstraße 20, 74632 Neuenstein zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Neuenstein, 28.10.2025
gez.
Nicklas, Bürgermeister