
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat auf Antrag der Schutzgemeinschaft gU Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) die bisherige Großlage „Salzberg“ in den Bereich „Breitenauer See“ umbenannt.
Die Ausfertigung der Flurkarten der im Gebiet der Stadt Weinsberg betroffenen bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke, sind in folgendem Zeitraum bei nachfolgend genannter Stelle ausgelegt:
17.11. – 17.12.2025
Stadt Weinsberg, Marktplatz 11, 74189 Weinsberg
Amt 21 Baurecht, Bauordnung und Liegenschaften, Zimmer 220a
