Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat auf Antrag der Schutzgemeinschaft gU Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung...

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat auf Antrag der Schutzgemeinschaft gU Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) die bisherige Großlage „Salzberg“ in den Bereich „Breitenauer See“ umbenannt.

Die Ausfertigung der Flurkarten der im Gebiet der Stadt Weinsberg betroffenen bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke, sind in folgendem Zeitraum bei nachfolgend genannter Stelle ausgelegt:

17.11. – 17.12.2025

Stadt Weinsberg, Marktplatz 11, 74189 Weinsberg

Amt 21 Baurecht, Bauordnung und Liegenschaften, Zimmer 220a

Anhang
Dokument (1/3)
Dokument (2/3)
Dokument (3/3)
Erscheinung
Nachrichtenblatt für die Stadt Weinsberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2025
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