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Unternehmensflurbereinigung Deichneubau Otterstadt | |
Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens in der Gemeinde Otterstadt, Rhein-Pfalz-Kreis
Es ist beabsichtigt, in der Gemeinde Otterstadt, Rhein-Pfalz-Kreis, ein Flurbereinigungsverfahren nach §§ 87Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) anzuordnen.
Das vorgesehene Verfahrensgebiet soll folgende Flächen umfassen:
Norden (von West nach Ost):
Landstraße 535 und entlang des Flurstücks Nr. 2625/9 (Deich),
Osten (von Nord nach Süd):
Weiterer Verlauf des Deiches (2625/9) bis zur Kreisstraße 31
Süden (von Ost nach West):
Entlang der Kreisstraße 31 bis zur Kreuzung mit der Kreisstraße 23, weiterer Verlauf der Kreisstraße 23 bis zur Abzweigung des Weges Flurstück Nr. 2280/3
Westen (von Süd nach Nord):
Entlang des Flurstücks Nr. 2280/3 (Weg) und dem Reffenthaler Weg (Flst. Nr.2539/3) bis zur Landstraße 535
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens zweckmäßig ist.
Die Eigentümer der zum vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren gemäß zu einer
Aufklärungsversammlung
eingeladen, die am Mittwoch, den 10.12.2025 um 18.00 Uhr im Remigiushaus in Otterstadt, Speyerer Str. 20, 67166 Otterstadt
stattfindet.
In dieser Versammlung wird das DLR Rheinpfalzdie Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Bodenordnungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten.
Im Auftrag
gez. Knut Bauer
Abteilungsleiter