
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft Adelsheim
Der Gemeinderat der Stadt Adelsheim als Verwalter der Jagdgenossenschaft Adelsheim hat in seiner Sitzung am 29.09.2025 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft Adelsheim einzuberufen.
Die Versammlung findet am
Montag, 1. Dezember 2025 um 19.00 Uhr
im Großen Sitzungssaal des Rathauses Adelsheim, Marktstraße 7
statt.
Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der rechtlichen Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.10.2024 (GBl. Nr. 85), und der geltenden Satzung der Jagdgenossenschaft erforderlich.
Alle Grundstückseigentümer/innen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Adelsheim (Gemarkungen Adelsheim, Leibenstadt und Sennfeld) werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer/innen von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt.
Die Versammlung ist nicht öffentlich.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
4. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
5. Allgemeine und rechtliche Erläuterungen
6. Beratung und Beschlussfassung über gestellte Anträge
7. Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat (gemäß § 15 Abs. 7 JWMG)
8. Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Satzung der Jagdgenossenschaft (Änderungen: §§ 9, 11, 13, 16, 20 der Satzung).
9. Zustimmung zum Beschluss des Gemeinderats, auf die Selbstständigkeit der gemeindlichen Eigenjagdbezirke zu verzichten (gemäß § 10 Abs. 4 JWMG)
10. Sonstiges
Der Sitzungssaal des Rathauses ist ab 18.30 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet.
Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer/innen eines Grundstücks, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer/innen ausüben.
Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter oder eine Vertreterin ausüben lassen.
Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Adelsheim. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer/innen von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.
Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens 25.11.2025 in Textform einzureichen bei der Stadt Adelsheim, Marktstraße 7, 74740 Adelsheim, E-Mail: info@adelsheim.de
Der Entwurf der neu zu beschließenden Satzung der Jagdgenossenschaft Adelsheim liegt in der Zeit vom 17.11. bis 01.12.2025 während der Sprechstunden im Rathaus in Adelsheim, im Flurbereich des II. Obergeschosses zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.
Außerdem kann der Entwurf der Satzung auf der Homepage der Stadt Adelsheim www.adelsheim.de unter der Rubrik Bekanntmachungen & Satzungen/Öffentliche Bekanntmachungen 2025 eingesehen werden.
Adelsheim, 14.11.2025
Für den Gemeinderat:
Wolfram Bernhardt
Bürgermeister