4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich
„Gewerbegebiet Laiblinger Weg“
Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung
Der Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen hat am 02.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Laiblinger Weg“ auf der Gemarkung Schwieberdingen gefasst. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Laiblinger Weg“. Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich sollen somit die vorbereitenden bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung des Interkommunalen „Gewerbegebietes Laiblinger Weg“ geschaffen werden.
In derselben Sitzung am 02.12.2025 wurde der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Laiblinger Weg“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Umfang der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Laiblinger Weg“ ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Vorentwurfes in der Fassung vom 02.12.2025 und der nachfolgend abgedruckten Planskizze:
Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Laiblinger Weg“ in der Fassung vom 02.12.2025 wird im Internet auf der Seite der
Gemeinde Schwieberdingen unter: www.schwieberdingen.de
und der Gemeinde Hemmingen unter: www.hemmingen.de
in der Zeit vom
Montag, 15.12.2025 bis Freitag, 23.01.2026
zur Einsicht bereitgehalten.
Zusätzlich werden die Unterlagen während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht in den Rathäusern der Gemeinden Schwieberdingen und Hemmingen bereitgehalten.
Rathaus Schwieberdingen, Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen, Mo.–Fr. 08:30 – 12:00 Uhr und Do. 14:30 – 18:15 Uhr.
Rathaus Hemmingen, Schloss 1, 71282 Hemmingen, Mo. 08:30 – 12 Uhr und 15:30 – 18:00 Uhr, Di. 08:30 – 12:00 Uhr, Do. 07:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr, Fr. 08:30 – 12:00 Uhr.
Während der Veröffentlichung sollten Stellungnahmen elektronisch unter der Adresse m.goetz@schwieberdingen.de abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift. Schriftliche Stellungnahmen können an das Rathaus Schwieberdingen, Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen und/oder das Rathaus Hemmingen, Schloss 1, 71282 Hemmingen gerichtet werden. In vorgenannten Rathäusern können auch Stellungnahmen zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. In diesem Rahmen wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Schwieberdingen, den 11.12.2025
gez. Stefan Benker
Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes Schwieberdingen-Hemmingen