
zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen
des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach
auf dem Gebiet der Stadt Elzach, Gemarkung Prechtal, im Änderungsbereich „Dorferskapf“
Veröffentlichung des Entwurfs
gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Elzach hat am 12.11.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB den Entwurf der 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach auf dem Gebiet der Stadt Elzach, Gemarkung Prechtal im Änderungsbereich „Dorferskapf“ gebilligt und beschlossen die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Planungsanlass und Ziel
Um die Ansiedlung der im Außenbereich grundsätzlich privilegierten Windenergieanlagen im Bereich des GVV Elzach zu steuern, hatte dieser 2015 den Feststellungsbeschluss für den sachlichen Teilflächennutzungsplan (Teil-FNP) zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen gefasst. Der sachliche Teil-FNP entfaltet Ausschlusswirkung gemäß § 35 (3) S. 3 BauGB, mit der Folge, dass die Privilegierung für Windenergieanlagen außerhalb der im Teil-FNP ausgewiesenen Konzentrationszonen nicht mehr greift. Das Elektrizitätswerk-Mittelbaden möchte am Gschasikopf vier Windenergieanlagen realisieren. Drei der Windenergieanlagen befinden sich innerhalb der im Teil-FNP ausgewiesenen Konzentrationszonen „Fisnacht“, „Gschasikopf“ und „Dorferskapf“. Die nördlichste der vier Anlagen befindet sich außerhalb der Konzentrationszone „Dorferskapf“. Im Einklang mit den im BauGB dargelegten Grundsätzen der Bauleitplanung soll die gewünschte Windenergieanlage am „Dorferskapf“ ermöglicht und die im sachlichen Teil-FNP ausgewiesene Konzentrationszone für Windkraftanlagen „Dorferskapf“ in nördlicher Richtung erweitert werden.
Lage und Änderungsbereich
Der Änderungsbereich liegt im Gebiet der Stadt Elzach auf der Gemarkung Prechtal, südlich der Ortslage von Oberprechtal. Die Hügelkette, in der die Erweiterungsfläche liegt, wird im Nordwesten, Norden und Osten durch das Elztal begrenzt, das bei Oberprechtal in östlicher und im weiteren Verlauf in südlicher Richtung verläuft. Die Erweiterungsfläche, die vollständig im Wald liegt, weist eine Größe von 17,83 ha auf. Der Änderungsbereich, der im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung geringfügig verkleinert wurde, ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf der 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach auf dem Gebiet der Stadt Elzach, Gemarkung Prechtal im Änderungsbereich „Dorferskapf“ mit Umweltbericht wird vom
15. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Januar 2026
(Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Stadt Elzach unter www.elzach.de à Bekanntmachungen à Gemeindeverwaltungsverband (GVV Elzach) bzw.
www.elzach.de/,Lde,(anker1342196)/startseite/rathaus+_+service/oeffentliche+bekanntmachungen+neu.html im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch
während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Diese Bekanntmachung erfolgt in den Amtsblättern der Stadt Elzach sowie der Gemeinden Biederbach und Winden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Umweltbericht vom Oktober 2025 (Landschaftsökologie + Planung Gaede und Gilcher PrtG). Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:
Fauna: Geschützte Tierarten wie Vögel, Fledermäuse und Haselmaus könnten durch Abriss- oder Baumaßnahmen getötet und / oder ihre Fortpflanzungsstätten zerstört werden. Ob Individuen der genannten Artengruppen betroffen sind, ist jeweils mittels Geländebegehungen durch einen Experten zu klären. Falls eine Betroffenheit bejaht wird, sind im Vorfeld des Bauvorhabens Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde durchzuführen.
Flora: Der Großteil des Untersuchungsgebiets wird von Fichtenbeständen dominiert, eine präzisierte Darstellung der betroffenen Biotoptypen erfolgt zusammen mit der Eingriff-Ausgleichsbilanzierung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens.
Boden: Es werden Böden mittlerer bis höherer Wertigkeit durch Überbauung und Versiegelung in Anspruch genommen. Durch Vermeidungsmaßnahmen wie sachgerechte Behandlung und Lagerung des Bodens kann der erhebliche Eingriff vermindert werden. Da ein Ausgleich verbleibender Eingriffe im Plangebiet nicht möglich ist, wird das Ausgleichsdefizit durch multifunktionale Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.
Fläche: I.d.R. sind Windenergieanlagen mit einer sehr geringen Flächeninanspruchnahme verbunden. Somit kann durch geringfügige Standortanpassungen meist schon dafür gesorgt werden, dass hochwertige Bereiche geschont werden.
Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die visuelle Belastung durch Windenergieanlagen ist zu erwarten. Insgesamt ist davon auszugehen, dass mit der Ausweisung der Erweiterungsfläche erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der landschaftsbezogenen Erholung verbunden sind, die sich im unteren Bereich bewegen. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind im Rahmen des immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahrens u. a. auf Basis des schalltechnischen Gutachtens, des Schattenwurfgutachtens und der Landschaftsbildanalyse festzulegen.
Aufgrund der Errichtung einer Windenergieanlage findet lediglich auf einer sehr kleinen Fläche eine Versiegelung statt. Dem entgegen steht die positive Wirkung durch die Förderung erneuerbarer Energien, die langfristig zu einem Schutz des Klimas beiträgt. Alle Bauhilfsflächen werden nach der Bauphase wieder begrünt / aufgeforstet, sodass der Eingriff sehr gering bleibt. Durch den Betrieb der Windenergieanlagen entstehen keinerlei Emissionen von Stoffen (Abgase o. Ä.) in die Luft.
Die Versickerung und Retention von Wasser werden durch Überbauung und Versiegelung verringert. Es erfolgen keine Eingriffe in Oberflächengewässer. Durch den Bau und Betrieb einer Windenergieanlage und seiner Nebenanlagen (Fundament, Zuwegung, Leitungstrassen, Lagerplätze, etc.) wird in den Untergrund eingegriffen, wodurch Quellen beeinträchtigt werden können. Eine detaillierte Überprüfung von möglichen Auswirkungen der geplanten Windenergieanlagen auf Quellschüttungen erfolgt im Rahmen des immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahrens.
Innerhalb der Nahzone (1-km-Umkreis) des Plangebiets befinden sich keine relevanten Vorbelastungen im Hinblick auf Lärm und Luftschadstoffe, auch Wohnbebauung befindet sich nicht im Umkreis des Plangebiets, sodass die Grenzwerte der 16. BImschV nicht überschritten werden. Außerhalb der Nahzone der geplanten Windenergieanlagen sind gesundheitsschädliche Immissionen generell auszuschließen.
Die archäologische Denkmalpflege weist für die Planungsfläche keine Denkmäler aus.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
Landratsamt Emmendingen – FB Naturschutz (12.05.2025):
Landratsamt Emmendingen – FB Wasserwirtschaft / Bodenschutz / Altlasten (12.05.2025):
Landratsamt Emmendingen – Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz (12.05.2025): Die Themen Schattenwurf, Lärm und Schall sind im BImSchG-Verfahren abzuarbeiten
Landratsamt Emmendingen – Forstliche Belange (12.05.2025): Waldfunktionenkartierung berücksichtigen: Bodenschutz-, Erholungswald, kleine Waldbiotope, Waldumwandlung und Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich
Regierungspräsidium Freiburg – Raumordnung / Landesplanung (09.05.2025):
Regierungspräsidium Freiburg – Naturschutz / Recht (Ref. 55) und Naturschutz und Landschaftspflege (Ref. 56) (09.05.2025): Berücksichtigung des angrenzenden Naturschutzgebiets auch hinsichtlich möglicher Durchfahrten, eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung ist notwendig
Regierungspräsidium Freiburg – Forstverwaltung (09.05.2025):
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) (09.05.2025):
Regierungspräsidium Freiburg – Klimaschutz (09.05.2025): Planung muss Klimaschutzzielen dienen und erneuerbare Energien fördern.
Landesamt für Denkmalpflege (10.04.2025): Hinweis auf Fundmeldungen bei Erdarbeiten.
Regionalverband Südlicher Oberrhein (08.05.2025): Hinweis auf vorhandene umweltrelevante Unterlagen aus der aktuellen Regionalplanung zur Windenergie
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (12.05.2025): Berücksichtigung des Tourismus, Minimierung der Eingriffe in die Waldflächen
Bürger (17.02.2025): Risiken für Grundwasserqualität und -quantität bzw. die vorhandenen Quellen auch durch die Eingriffe im Bereich der Zufahrtswege
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Elzach abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stadt@elzach.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers(m/w/d) zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorliegende Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. Sd. §4(3)S.1Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7(2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §7(3)S.1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Elzach, den 10.12.2025 bzw. 11.12.2025
Roland Tibi
Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbands Elzach
Die ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Zeit „1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach auf dem Gebiet der Stadt Elzach, Gemarkung Prechtal, im Änderungsbereich „Dorferskapf““ erfolgt im Elztäler Wochenbericht, zusätzlich in den Mitteilungsblättern der Stadt Elzach sowie der Gemeinden Biederbach und Winden im Elztal, sowie auf der Homepage der Stadt Elzach unter www.elzach.de unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen – Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Elzach, am 10.12.2025 bzw. 11.12.2025.