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Öffentliche Bekanntmachung

Betreff: 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Bereitstellungsdatum: 10.12.2025 Gemeinde...
siehe Text

Betreff: 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Bereitstellungsdatum: 10.12.2025
Gemeinde Obersulm
Landkreis Heilbronn
Satzung vom 9.12.2025 über die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Obersulm vom 25. November 2024
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm am 9. Dezember 2025 folgende Satzung beschlossen:
Nachfolgende Paragrafen/Absätze erhalten folgende geänderte Fassung:

§ 2

Steuerhebesätze

Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 385 v.H.,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 172 v.H.,
2. für die Gewerbesteuer auf 395 v.H.
der Steuermessbeträge.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1.1.2026 in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt
Obersulm, 9. Dezember 2025
Björn Steinbach, Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Obersulmer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde Obersulm
17.12.2025
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