
Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Affaltracher Äcker“, 2. Änderung, in Obersulm-Willsbach im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm hat am 9.12.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Affaltracher Äcker“, 2. Änderung, in Obersulm-Willsbach im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet umfasst das bestehende Gelände des Feuerwehrstandorts Obersulm-Willsbach. Es grenzt im Norden an die Affaltracher Straße/L 1035 und im Süden und Osten an die Freiflächen der Sulmaue. Östlich schließt der Siedlungsbereich von Willsbach an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 3078/3 sowie 3079, 3080, 3131 (Affaltracher Straße; L 1035), 3194/1 (je teilweise). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Kartenausschnitt auf Seite ...
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 9.12.2025.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Affaltracher Äcker, 2. Änderung“ in Obersulm-Willsbach sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anbau an das bestehende Feuerwehrgebäude und den Neubau eines DRK-Gebäudes geschaffen werden.
Der Bebauungsplan „Affaltracher Äcker, 2. Änderung“ in Obersulm-Willsbach wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Affaltracher Äcker, 2. Änderung“ in Obersulm-Willsbach samt Begründung ist im Internet unter folgenden Internetadressen
www.obersulm.de/de/rathaus-service/bebauungsplanverfahren
kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html
während der Dauer der nachfolgenden Frist
vom 22.12.2025 bis einschließlich 23.1.2026
veröffentlicht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar
Es wird darauf hingewiesen:
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (Gemeinde@Obersulm.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung beim Bürgermeisteramt Obersulm, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm im 1. OG neben Zimmer 111 während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung,wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Obersulm, 18.12.2025
gez. Björn Steinbach, Bürgermeister