Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft (Jagdvorstand) Kirchberg an der Murr hat in seiner Sitzung am 06.11.2025 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Kirchberg an der Murr einzuberufen.
Die Versammlung findet am
Mittwoch, 14. Januar 2026, um 18.30 Uhr
im Versammlungsraum des Feuerwehrgerätehauses
Pfarrgartenstraße 49 in Kirchberg an der Murr
statt.
Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der rechtlichen Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2020 (Gbl. S. 421), und der geltenden Satzung der Jagdgenossenschaft erforderlich.
Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kirchberg an der Murr werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht öffentlich.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Der Sitzungssaal ist ab 18.00 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.
Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Kirchberg an der Murr. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.
Der Entwurf der neu zu beschließenden Satzung der Jagdgenossenschaft Kirchberg an der Murr liegt in der Zeit vom 19.12.2025 bis 14.01.2026 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus in Kirchberg an der Murr, Zimmer 13, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.
Kirchberg an der Murr, den 15.12.2025
gez. Hornek, Bürgermeister