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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Rappenäcker Ost, 1. Änderung“ Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 09.12.2025...
Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes„Rappenäcker Ost, 1. Änderung“

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes

„Rappenäcker Ost, 1. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 09.12.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rappenäcker Ost, 1. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.

Das Gebiet befindet sich im Norden des Gemeindegebietes und wird im Osten durch die Finkenstraße, im Süden durch die Taubenstraße sowie im Norden durch die Straße Oberes Erlach begrenzt. Die westliche Grenze bildet die Ackerflur.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 09.12.2025 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Altdorf hat im Jahr 2024 den Bebauungsplan „Rappenäcker Ost“ auf den Weg gebracht. Mit diesem wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung eines ersten Bauabschnittes für eine Wohnbebauung im Gewann Rappenäcker geschaffen. Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung mit variierender baulicher Dichte sowie flach geneigten Dächern, welche zur Pufferung des Niederschlagswassers begrünt werden sollen, vor.

In der Zwischenzeit hat sich der Gemeinderat jedoch dafür ausgesprochen, hinsichtlich der Regenwasserrückhaltung auf den Grundstücken einen flexibleren Ansatz zu wählen und die Art der Rückhaltung den jeweiligen Bauherren zu überlassen. Im Gegenzug sollen dafür die zulässigen Dachformen bzw. Dachneigungen erhöht werden, so dass diese stärker die im Ortsbild Altdorfs vorhandene Dachlandschaft mit Satteldächern widerspiegelt.

Aus diesem Grund soll der bestehende Bebauungsplan geändert werden.

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13 BauGB, nicht statt.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 22.12.2025 bis einschließlich zum 02.02.2026 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.

Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde unter www.altdorf-bb.de sowie unter www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@altdorf-bb.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07031 / 7474-0 zu vereinbaren.

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Kirchplatz 5, 71155 Altdorf zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Altdorf, den 16.12.2025

gez.

Erwin Heller

Bürgermeister

Erscheinung
Altdorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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