
Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften in Korntal-Münchingen, Stadtteil Münchingen (Regelverfahren gem. §§ 2 – 10 BauGB)
Aufstellung nach § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Korntal-Münchingen hat am 20.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan und gem. § 74 LBO die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Gänsäcker“ in Korntal-Münchingen, Stadtteil Münchingen, aufzustellen. In der gleichen Sitzung hat er den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 20.10.2025, als Vorentwurf beschlossen und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gemäß §§ 2 – 10 BauGB aufgestellt.
Das Plan- und Satzungsgebiet befindet sich nördlich des bestehenden Gewerbegebiets „Nördlich Kornwestheimer Straße“ im Stadtteil Münchingen. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 20.10.2025.
Ziele der Planung
Wie die im Jahr 2020 abgeschlossene Gewerbeflächenbedarfsanalyse des Büros Reschl Stadtentwicklung ergab, liegt der Bedarf an Gewerbeflächen in Korntal-Münchingen bis 2035 bei 17 bis 30 ha. Die Stadt verfügt aber über keine freien Gewerbebauplätze. Zur Deckung dieses Bedarfs ist folglich die Ausweisung neuer Gewerbeflächen erforderlich. Hierfür wurden Potenzialflächen ermittelt und anhand eines städtebaulichen Kriterienkatalogs bewertet und priorisiert. Eine der ermittelten Potenzialflächen ist das Gebiet „Gänsäcker“ im Stadtteil Münchingen, dessen städtebauliche Entwicklung eine sinnvolle Arrondierung am bestehenden Siedlungskörper darstellt.
Die Vorgaben des zukünftigen Bebauungsplans sollen
Zudem erscheint eine gewisse Harmonisierung mit den wesentlichen Parametern der umliegenden Gewerbegebietsbebauungspläne erstrebenswert. Dabei wird hinsichtlich der Erschließung auch der in Planung befindliche neue Anschluss an die Bundesstraße B 10 berücksichtigt. Da die bestehenden Gewerbegebiete derzeit bereits von verkehrlichen Schwierigkeiten, v. a. ausgehend vom Liefer- und ruhendem Verkehr, belastet sind, sollen mit der Erschließung des neuen Gewerbegebiets die bestehenden Gewerbegebiete verkehrlich nicht weiter belastet werden.
Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Korntal-Münchingen stellt für das Plan- und Satzungsgebiet im südlichen Bereich gewerbliche Baufläche dar, im nördlichen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“. Für den nördlichen Bereich ist für die Schaffung von Baurecht eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dies erfolgt im Parallelverfahren.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan sowie der Vorentwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Planzeichnung und Textteil) jeweils in der Fassung vom 20.10.2025 mit
sowie
können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche)
vom 12.01.2026 bis zum 12.02.2026 – je einschließlich –
im Internet unter www.korntal-muenchingen.de unter Wirtschaft & Bauen > Planen & Bauen > Öffentlichkeitsbeteiligung abgerufen werden.
Die Unterlagen können im genannten Zeitraum auch im Rathaus Korntal, Saalplatz 4, im Flur des 4. OG, 70825 Korntal-Münchingen, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Auskünfte werden durch das Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus Korntal (4. OG) erteilt.
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Äußerungen abgegeben werden. Dies kann insbesondere elektronisch per Mail an stadtplanung@korntal-muenchingen.de, schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Kontaktzeiten der Planauslage im Rathaus Korntal, Saalplatz 4, 4. Stockwerk:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr und
Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr
Korntal-Münchingen, den 22.12.2025
Alexander Noak
Bürgermeister