
Öffentliche Bekanntmachung
„Gewerbegebiet Gänsäcker“
Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Änderung nach § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Korntal-Münchingen hat in öffentlicher Sitzung am 20.11.2025 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Gewerbegebiet Gänsäcker“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet der Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet Gänsäcker) befindet sich nördlich des bestehenden Gewerbegebiets „Nördlich Kornwestheimer Straße“ im Stadtteil Münchingen.
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 20.10.2025.
Ziele der Planung
Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Korntal-Münchingen stellt für das Bebauungsplangebiet im südlichen Bereich Gewerbliche Baufläche dar, im nördlichen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“. Für zweiteres ist für die Schaffung von Baurecht eine Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich erforderlich. Dies erfolgt im Parallelverfahren.
Für den Bereich der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer Gewerblichen Baufläche vorgesehen, um der Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen Rechnung zu tragen.
Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung mit integriertem Umweltbericht kann von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche)
vom 12. Januar bis zum 12. Februar 2026 – je einschließlich –
im Internet unter www.korntal-muenchingen.de unter Wirtschaft & Bauen / Planen & Bauen / Öffentlichkeitsbeteiligung abgerufen werden.
Die Unterlagen können im genannten Zeitraum auch im Rathaus Korntal, Saalplatz 4, im Flur des 4. OG, 70825 Korntal-Münchingen während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Auskünfte werden durch das Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus Korntal (4.OG) erteilt.
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Äußerungen abgegeben werden. Dies kann insbesondere elektronisch per E-Mail an stadtplanung@korntal-muenchingen.de, schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Kontaktzeiten der Planauslage im Rathaus Korntal, Saalplatz 4, 4. Stockwerk:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr und
Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr
Korntal-Münchingen, den 22.12.2025
Alexander Noak
Bürgermeister