Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2026 durch öffentliche Bekanntmachung
Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 wird mit dem Gesamtbetrag des zuletzt zugegangenen Grundsteuerbescheids von 2025 festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 51 Absatz 3 des Landesgrundsteuergesetzes vom 04.11.2020. Mit diesem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid 2026 zugegangen wäre.
Zahlungsaufforderung
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2026 wie im zuletzt ergangenen Bescheid von 2025 festgesetzt, oder entsprechend der genannten Quartalszahler- bzw. Jahreszahlerregelung zu entrichten. Das bisherige Buchungszeichen gilt weiter; es ist bitte anzugeben.
Ausnahme: Sie haben Ihren Steuerbescheid 2025 erst zu einem späteren Zeitpunkt als den 10.1.2025 erhalten. Dann gelten grundsätzlich die folgenden Fälligkeiten:
Quartalszahler: 15.2./15.5/15.8. und 15.11. eines jeden Jahres, Jahreszahler: 1.7. eines jeden Jahres.
Eine Umstellung von Quartalszahlung auf Jahreszahlung ist auf Antrag über ein entsprechendes Formular auf das Folgejahr 2027 möglich.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck, Marktstraße 14, 73230 Kirchheim unter Teck erhoben werden.
Auskunft erteilt die Abteilung Finanzen, Otto-Ficker-Straße 2 Zimmer 007, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021/502-313 (steuern@kirchheim-teck.de)