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Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Nagoldtalblick II“ Der Gemeinderat hat am 22.06.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Nagoldtalblick...
Plan Nagoldtalblick II

Inkrafttreten des Bebauungsplans

„Nagoldtalblick II“

Der Gemeinderat hat am 22.06.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Nagoldtalblick II“ nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan i. d. F. vom 22.06.2021. Die Genehmigung wurde am 13.01.2026 durch das Landratsamt Calw erteilt.

Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Nagoldtalblick II“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung beim Bürgermeisteramt Ebhausen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich der Begründung und die zusammenfassende Erklärung sowie die örtlichen Bauvorschriften im Bürgermeisteramt Ebhausen während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Ebhausen, den 16.01.2026

gez.:

Volker Schuler

Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Ebhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2026
von Gemeinde Ebhausen
20.01.2026
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