Neuaufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Heltenstraße“ in Leimen-Mitte im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 Satz 1 BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Leimen hat am 21.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Nördlich der Heltenstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Ziel und Zweck der Aufstellung ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes.
In der öffentlichen Sitzung am 22.05.2025 hat der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf „Nördlich der Heltenstraße“ und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB stattfinden.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Außerdem wird auf eine frühzeitige Beteiligung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und des § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit
vom 23.01.2026 bis einschließlich 23.02.2026.
Folgende Unterlagen werden in dieser Zeit offengelegt und im Internet bereitgestellt:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Neuen Rathaus, Rathausstraße 1–3, 3. OG, Zimmer 3.02, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Dienststunden sind Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und auch die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter der Internet-Adresse www.leimen.de in der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
Leimen, den 20.01.2026
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Claudia Felden
Bürgermeisterin