Das Wahlamt bittet alle Personen, die bis einschließlich 07.02.2026 Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beantragt haben, um besondere Beachtung.
Bei den in diesem Zeitraum versandten Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl wurde irrtümlich ein falsches Merkblatt beigefügt. Anstelle des Merkblatts zur Landtagswahl wurde das Merkblatt zur Stichwahl der Bürgermeisterwahl versandt.
Die betroffenen Personen erhalten das korrekte Merkblatt zur Landtagswahl automatisch und unaufgefordert nachgesendet.
Bei Briefwahlanträgen, die ab dem 09.02.2026 gestellt wurden, ist dieser Fehler bereits behoben; diesen Unterlagen liegt das richtige Merkblatt bei.
Das Wahlamt bittet, den Fehler zu entschuldigen.
Das Wahlamt