
Gemeinde Schöntal Ortsteil Aschhausen
Bebauungsplan „Schaf IV“ mit der Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften sowie des Entwurfs der Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöntal hat in öffentlicher Sitzung am 29.1.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Schaf IV“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie den Entwurf der „Änderung der 2. Fortschreibung“ des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Schaf IV“ im Ortsteil Aschhausen mit Datum vom 14.11.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Aschhausen, südlich der „Ravensteiner Straße“ (K 2323), unmittelbar angrenzend an die Wohngebiete „Schaf II“ und „Schaf III“. Die Flächengröße beträgt etwa 0,4 ha.
Die Lage des Plangebiets und die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ergeben sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Maßgebend für die Flächennutzungsplanänderung ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Schaf IV“ ist erforderlich, um den örtlichen Bedarf nach Wohnbauland im Ortsteil Aschhausen zu decken. Da gemeindeeigene Baugrundstücke in Aschhausen nicht zur Verfügung stehen, ist die Ausweisung eines neuen, am Eigenbedarf orientierten Baugebiets erforderlich, um die innerörtliche Nachfrage in den kommenden Jahren decken zu können.
Da die Planung des Bebauungsplans von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans abweicht, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht und der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 2.3.2026 bis 10.4.2026 (jeweils einschließlich) unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht:
www.schoental.de/de/leben-wohnen/bauleitplaene.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zum Bebauungsplan „Schaf IV“ und der „Änderung der 2. Fortschreibung“ des Flächennutzungsplans sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
Art der Informationen/Urheber | Inhalt | Schutzgut |
Umweltbericht vom 14.11.2025 Ingenieurbüro für Umweltplanung – Wagner + Simon Ingenieure GmbH |
|
|
Fachbeitrag Artenschutz vom 14.11.2025 Ingenieurbüro für Umweltplanung – Wagner + Simon Ingenieure GmbH |
|
|
Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung vom 14.11.2025 Ingenieurbüro für Umweltplanung – Wagner + Simon Ingenieure GmbH |
|
|
Fachtechnischer Beitrag – Wasserhaushaltsbilanz Erläuterungsbericht vom 11.7.2025 IFK Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB |
|
|
|
| |
Stellungnahme Landratsamt Hohenlohekreis vom 13.5.2025 | - Hinweise zur Straßenverkehrsfläche, zur Abwasserbeseitigung, zum Grundwasserschutz, zum Bodenschutz und zu Altlasten, zum Naturschutz, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, zum Artenschutz und zur Landwirtschaft |
|
Stellungnahme Regionalverband Heilbronn-Franken vom 2.5.2025 | - Hinweise zur Bedarfsberechnung, zum Wohnbauflächenbedarf und zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans |
|
Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart – Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur vom 30.4.2025 |
|
|
Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 29.4.2025 | - Hinweise zur Geotechnik, zum Boden, zu mineralischen Rohstoffen, zum Grundwasser, zum Bergbau sowie zum Geotopschutz |
|
Stellungnahme LNV Arbeitskreis Hohenlohekreis vom 15.5.2025/16.5.2025 | - Hinweise zur Bedarfsberechnung und zum Naturschutz |
|
Stellungnahme Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems e.V. vom 1.4.2025 |
|
|
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplans und der Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an cindy.schoenert@schoental.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift)
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Gemeinde (Klosterhof 1, 74214 Schöntal)
oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Foyer des Rathauses Schöntal während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Schöntal, 23.2.2026
gez. Joachim Scholz, Bürgermeister