
Gemeinde Hüffenhardt
Bebauungsplan „Nahversorgung Hüffenhardt“
Aufstellung eines Bebauungsplans mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Hüffenhardt hat in öffentlicher Sitzung am 26.3.2026 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgung Hüffenhardt“ im Ortsteil Hüffenhardt beschlossen.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Ziel und Zweck der Planung
Übergeordnetes Ziel der Planung ist es, die Nahversorgung innerhalb der Gemeinde Hüffenhardt langfristig zu sichern und zu verbessern. Darüber hinaus trägt das Vorhaben zur Sicherung bestehender und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei und leistet somit einen Beitrag zur lokalen wirtschaftlichen Entwicklung.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Hüffenhardt, 27.3.2026
gez. Walter Neff, Bürgermeister