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Öffentliche Bekanntmachung

Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung Aidlingen“ für das Wirtschaftsjahr 2026 (01.01.2026 – 31.12.2026) Aufgrund...

Wirtschaftsplan 2026

für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung Aidlingen“

für das Wirtschaftsjahr 2026 (01.01.2026 – 31.12.2026)

Aufgrund von § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Aidlingen vom 18.12.1997 in der Fassung vom 25.10.2001 und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen für das Wirtschaftsjahr 2026 folgenden Wirtschaftsplan:

Für das Wirtschaftsjahr 2026 wird festgesetzt:

1.Im Erfolgsplan

Erträge in Höhe von

1.289.200 EUR

Aufwendungen in Höhe von

1.287.100 EUR

Somit veranschlagtes Jahresergebnis von

2.100 EUR

2. Im Liquiditätsplan

Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit von

1.284.500 EUR

Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit von

970.100 EUR

Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Geschäftstätigkeit

314.400 EUR

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

7.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

995.000 EUR

Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

-988.000 EUR

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf

-673.600 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

932.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

203.000 EUR

Veranschl. Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

729.000 EUR

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands

55.400 EUR

3 a)Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

932.000 EUR

3 b)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

600.000 EUR

4.Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von

300.000 EUR

Aidlingen, den 30.01.2026

Vorsitzende des Gemeinderats

Österle

Bürgermeisterin

Das Landratsamt Böblingen hat mit Erlass vom 20.03.2026 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 29.01.2026 gefassten Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung Aidlingen für das Wirtschaftsjahr 2026 aufsichtsbehördlich genehmigt.

Der Wirtschaftsplan 2026 liegt gemäß § 81 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ab Mittwoch, den 01.04.2026 bis einschließlich Montag, den 13.04.2026, zur Einsicht bei der Gemeindeverwaltung Aidlingen, Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen, Zimmer 15 zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Erscheinung
Aidlinger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2026
von Gemeinde Aidlingen
07.04.2026
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